Sparen für die Weiterbildung: 5 Anregungen zum Anhäufen von Rücklagen

Ob berufsbegleitendes Studium oder praxisorientierte Schulungen: Weiterbildung ist mit Kosten verbunden und die können es in sich haben. Je nach Branche, Beruf und Qualifikation liegt der finanzielle Aufwand schnell über 5.000 Euro. Trotz verschiedener Fördertöpfe wie Aufstiegs-BAföG, Bildungsprämie oder Förderprogramme der Länder müssen viele einen Großteil aus eigener Tasche zahlen. Die hier aufgeführten Tipps können helfen konsequent Rücklagen zu schaffen, um Bildung möglichst ohne Kredit zu finanzieren.

1. Erspartes separieren

Erspartes separieren

Geld, das durch konkrete Sparmaßnahmen am Ende des Monats übrigbleibt, sollte umgehend auf ein Sparkonto überwiesen werden. Verbleibt es auf dem Girokonto ist die Gefahr groß, dass es anderweitig ausgegeben wird. Gebührenfreie Tagesgeldkonten eignen sich hervorragend für diesen Zweck. Zinsen gibt es zwar kaum noch, aber dafür ist das Geld täglich verfügbar. Sollte das Ersparte kurzfristig erforderlich werden, um beispielsweise eine defekte Waschmaschine oder eine ungeplante Autoreparatur zu bezahlen, genügt eine Überweisung und die Finanzspritze steht bereit. Spezielle Ratensparverträge lohnen sich nur, wenn die Verzinsung stimmt. Das sogenannte Bildungssparen, eine zweckgebundenen Sparform, wird vom Staat gefördert. Die Laufzeit sollte flexibel sein.

2. Stromanbieter wechseln

Viele Haushalte zahlen zu viel für Strom. Sei es aufgrund von der Belieferung durch örtliche Grundversorger, die gegenüber alternativen Anbietern fast immer teurer sind oder wegen ungünstiger Tarife. Wechselfreudige Verbraucher, die ihren Stromvertrag jährlich prüfen und mit Angeboten der Mitbewerber vergleichen, können in einem Jahr mehrere hundert Euro sparen. Geld, das in die persönliche Weiterbildung investiert werden könnte. Der Wechsel gelingt inzwischen kinderleicht. Viele Vergleichsportale unterstützen Stromkunden dabei und wickeln den gesamten Prozess ab. Allerdings ist es ratsam mehrere Plattformen gegenüberzustellen, um einen objektiven Eindruck zu gewinnen. Gefragt sind derzeit Tarife mit Sachprämien, welche sich allerdings nur lohnen, wenn die Prämie tatsächlich attraktiv für den persönlichen Bedarf ist und keine damit verbundenen Vertragsbestandteile negative Auswirkungen haben. Ist an die Prämie beispielsweise ein Mindeststromverbrauch gekoppelt, muss dieser auch erreicht werden. Falls nicht, drohen zusätzliche Kosten. Im VNUNET Produktratgeber wurde thematisiert, ob ein Stromanbieter mit Prämie sinnvoll ist und worauf es bei der Anbieterwahl ankommt. 

3. Energie sparen

Energie sparen

Strom und Heizung machen einen erheblichen Teil der Haushaltskosten aus. Altgeräte und ein ungünstiger Umgang mit Energie treiben die Kosten in die Höhe. Der kostenlose Energieratgeber für Haushalte des Umweltbundesamts verrät, wie sich der Energieverbrauch ohne Komfortverlust senken und damit effektiv Geld sparen lässt. Einige Fakten daraus zusammengefasst:

  • A+++ ist die beste Energieeffizienzklasse für Elektrogeräte.
  • Die Kennzeichnungspflicht mit EU-Energielabel gilt unter anderem für Kühlgeräte, Herd, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Trockner und Fernseher.
  • Kühlgeräte nicht neben Wärmequellen aufstellen!
  • Im Kühlschank genügt eine Temperatur von 7 °C.
  • In Tiefkühlgeräten -18 °C.
  • Schnellkochtöpfe sparen bis zu 50 % Strom.
  • Beim Backen auf Vorheizen verzichten!
  • Nur voll beladene Waschmaschinen anschalten!
  • Auf Trockner verzichten oder Wäsche in der Waschmaschine bei mindestens 1.400 Umdrehungen/Minute schleudern. Das reduziert die Trocknungszeit erheblich.

Darüber hinaus geht das Umweltbundesamt auf Stromfresser ein. Darunter Elektrogeräte im Standby-Modus, die sich mit abschaltbaren Steckdosenleisten ganz einfach vom Netz trennen lassen. 

4. Versicherungscheck durchführen

Versicherungen sind gut, solange sie tatsächlichen Mehrwert bieten. Leider ist Überversicherung in vielen Haushalten ein Thema. Beim Blick auf die Policen kann sich ungeahntes Sparpotenzial ergeben. Einige Beispiele für unnötigen Versicherungsschutz:

  • Reisegepäckversicherung
  • Handyversicherung
  • Brillenversicherung

Versicherungen checken

 

Grundsätzlich gilt: Nur das versichern, was im Schadensfall existenzbedrohend werden kann. Wichtig sind beispielsweise Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Privathaftpflicht- und die Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer. Aber auch bei allen wichtigen Versicherungen ist regelmäßiges Vergleichen empfehlenswert. Das gilt für die Hausratversicherung gleichermaßen wie für die Kfz-Versicherung. Wer nicht vergleicht, zahlt oft drauf.

5. Steuerlich absetzbar: Weiterbildungsmaßnahmen

Zumindest einen Teil der Kosten, die durch Kursgebühren, Kursmaterialien und womöglich sogar Reisen anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen. In der Steuererklärung von Arbeitnehmern werden in Anlage N unter anderem folgende Posten als Werbungskosten aufgeführt:

  • Teilnahmegebühren
  • Verpflegung
  • Übernachtung
  • Internetzugang
  • Fachliteratur
  • Kopien

Im Rahmen kreditfinanzierter Bildungsmaßnahmen sind zudem Kreditzinsen und Kreditgebühren absetzbar. Bei Selbstständigen gelten Bildungskosten als Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. „Das gilt für Fortbildungen, die die Mitarbeiter besuchen, ebenso wie für den Führungskräfteworkshop zu dem die Firmeninhaberin fährt“, erklärt der Anbieter der gleichnamigen Buchhaltungssoftware Billomat in einem Ratgeber zur steuerlichen Behandlung von Fort- und Weiterbildungskosten. Innerbetriebliche Schulungen gehören ebenso dazu.

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