Kompetent mitsprechen im Unternehmen. Diese Optionen gibt es

Geschrieben von mevaleo am %d.%m.%Y um %H:%i Uhr

Wer sich für eine Weiterbildungsmaßnahme interessiert, kann diese im beruflichen Bereich finden oder sich für eine bestimmte Funktion im Betrieb weiterqualifizieren. Denkbar sind dabei Weiterbildungen zum Betriebsrat, zum Jugendvertreter oder zum Schwerbehindertenvertreter. Entsprechende Weiterbildungsseminare bietet das Weiterbildungsinstitut Poko an. Was sich genau hinter diesen Funktionen im Betrieb verbirgt, verrät dieser Beitrag.

Der Betriebsrat. Rechte, Pflichten und Aufgaben

Der Betriebsrat: Rechte, Pflichten und Aufgaben

Abbildung 1: Der Betriebsrat steht für die Belange der Belegschaft ein. Er ist das kommunikative Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Führungsriege. Regelmäßige Versammlungen gehören ebenfalls dazu.

Die Rechte, Pflichten und Aufgaben eines Betriebsrats sind klar definiert und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschrieben. Ein Betriebsrat setzt sich ehrenamtlich für die Belange der Belegschaft ein. Er wird von eben dieser gewählt - und zwar für eine Amtszeit von vier Jahren. Der Betriebsrat verleiht den Mitarbeitern dann eine Stimme, wenn es darum geht, sich gegen unternehmerische Entscheidungen zur Wehr zu setzen, Wünsche zu artikulieren oder Bedürfnisse zu äußeren.

Im Einzelnen sind dies die Aufgaben des Betriebsrats:

  • Er beantragt Maßnahmen für die Belegschaft und den Betrieb.
  • Er bringt Anregungen der Belegschaft dem Arbeitgeber vor.
  • Er ergreift Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
  • Er forciert den Einsatz ausländischer Mitarbeiter.
  • Er forciert die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sowie die Eingliederung schutzbedürftiger und schwerbehinderter Mitarbeiter.
  • Er forciert ggf. eine Jugend- und Auszubildendenvertretung.  
  • Er formuliert Gesetze, Verträge, Vorschriften und Vereinbarungen zugunsten der Mitarbeiter und sorgt für die Umsetzung von Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen.
  • Er setzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Betrieb um.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Hier hat der Nachwuchs das Wort

Alle zwei Jahre findet die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung statt. Die Gründung einer JAV ist dann möglich, wenn im Betrieb fünf minderjährige Arbeitnehmer aktiv sind oder fünf Azubis unter 25 Jahren. Sinkt die Anzahl der jungen Mitarbeiter langfristig, endet die JAV ganz automatisch.

In der Jugend- und Auszubildendenvertretung dürfen alle jene Mitarbeiter sind, die minderjährig sind. Bei Azubis gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Kandidieren dürfen dieselben Mitarbeiter: also summa summarum all jene, die unter 25 Jahr alt sind.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist der „kleine" Betriebsrat für den Nachwuchs im Unternehmen. Zu den Hauptaufgaben zählen diese:

  • Anregungen des betrieblichen Nachwuchses gezielt beim Arbeitgeber vorbringen.
  • Beantragung von Maßnahmen, die die Ausbildung im Betrieb umfassen.
  • Durchführung von JAV-Versammlungen, Sprechstunden und Teilnahme an speziellen JAV-Schulungen.
  • Teilnahme an Betriebsratssitzungen sowie bei Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Verordnungen, Vereinbarungen und Gesetzen. 

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Abbildung 2: In der JAV sind Mitarbeiter unter 18 und Azubis unter 25 Jahren vertreten. Regelmäßig nimmt die JAV an Betriebsratsversammlungen teil und bringt dort die Anregungen und Wünsche der jungen Belegschaft ein.

Die Schwerbehindertenvertretung. Sie fördert die Eingliederung 

Wie der Name bereits vermuten lässt, hat die Schwerbehindertenvertretung die Aufgabe, Mitarbeiter mit einer Behinderung in den regulären Arbeitsablauf und -alltag einzugliedern. Mit Blick auf die Rechtsstellung gilt: Der Schwerbehindertenvertreter hat die Stellung eines Mitglieds des Betriebsrats. 

Die Hauptaufgabe der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist Aufklärungsarbeit. Das heißt: Der Vertreter sorgt dafür, dass die gesamte Belegschaft in einem Betrieb erleben kann, dass es möglich ist, (schwer)behinderte Menschen in ein Unternehmen zu integrieren. Neben der wichtigen Lobbyarbeit wird es vor allem auch konkret – und zwar in punkto Arbeitsrecht und Gesundheit, denn auf diesen Faktoren liegt das Hauptaugenmerk des SBV. 

Einen SBV gibt es dann, wenn in einem Unternehmen langfristig mindestens fünf Mitarbeiter mit Schwerbehindertenstatus aktiv sind. Sie wählen dann einen Mitarbeiter, der mindestens 18 Jahre und über ein halbes Jahr im Unternehmen angestellt sein muss. Es ist keine Pflichtvoraussetzung, dass der SBV selbst ein Betroffener ist. Wohl aber kann es von Vorteil sein, wenn sich ein Betroffener für die Belange der (schwer)behinderten Mitarbeiter einsetzt.

Berufliche Weiterbildung vs. betriebliche Weiterbildung. Was liegt wem?

Berufliche Weiterbildung vs. betriebliche Weiterbildung

Abbildung 3: Welche Form der Weiterbildung die persönlich Passende ist, kann nur jeder für sich entscheiden: Wer sich beruflich weiterbilden möchte, sucht nach branchenspezifischen Optionen. Die Alternative sind Weiterbildungen für ein bestimmtes Amt im Unternehmen.

Natürlich ist es eine Sache der persönlichen Veranlagung: Wer sich inhaltlich weiterbilden möchte, der ist mit einer beruflichen Weiterbildung sicherlich gut beraten. Die Möglichkeiten sind dabei in jeder Branche groß:

  • Wer an einer wirtschaftlichen Weiterbildung interessiert ist, kann mit diesen Weiterbildungen Fachwissen im Bereich Anlage- und Vermögensberatung, Außenwirtschaft und Exportmanagement, Ökonomie, Facility Management, Börsenwissen, Betriebswirtschaftslehre, Controlling und vielen weiteren wirtschaftlich behafteten Themenbereich erlangen.
  • Wer seine berufliche Zukunft im Bereich Gesundheit und Pflege suchen möchte, kann eine Weiterbildung zum Entspannungstrainer oder Ernährungsberater machen oder sich im Bereich Fitness und Wellness weiterqualifizieren.
  • Wer sich gerne mit Paragrafen und Rechtsprechungen umgibt, der findet Weiterbildungsoptionen im Arbeitsrecht, zum Rechtsassistent, zum Rechtsmanager oder zum Rechtsreferenten. Auch Spezialformen wie die Weiterbildung im Steuerrecht sind denkbar.

Wer hingegen nicht etwa eine Vertiefung der beruflichen Kenntnisse anstrebt, sondern stattdessen betriebliche Weiterentwicklungsoptionen ausloten möchte, ist mit der Kandidatur für ein betriebliches Ehrenamt gut beraten. Es erweitert den Horizont – vor allem um unternehmerisches Wissen.

Abbildung 1: pixabay.com © robinsonk26 (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: pixabay.com © Free-Photos (CC0 Public Domain)
Abbildung 3: pixabay.com © PourquoiPas (CC0 Public Domain