Studiengang Wirtschaftsrecht
Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht finden ihren Arbeitsplatz als Wirtschaftsjuristen und Rechtsmanager in den Rechtsabteilungen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen wie Banken und Versicherungen. Je nach Studienschwerpunkt sind sie zudem gesuchte Mitarbeiter von Unternehmensberatungen und Finanzdienstleistern ebenso wie von Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungskanzleien. Aber auch viele Bereiche der öffentlichen Verwaltung setzen Wirtschaftsjuristen ein.
Die Inhalte des Studiums
Das Studium umfasst juristische und wirtschaftswissenschaftliche Inhalte. Die Wirtschaftjuristische Hochschulvereinigung hat für Bachelor-Studiengänge konkrete Anforderungen definiert: Die rechtlichen Inhalte müssen mindestens 50 %, die wirtschaftswissenschaftlichen mindestens 25 % ausmachen. Ergänzend müssen Zusatzqualifikationen wie IT-Kenntnisse, Fremdsprachen und "Soft Skills", zum Beispiel Rhetorik, vermittelt werden.
Zu den Wirtschaftswissenschaften gehören die Betriebswirtschaft- und die Volkswirtschaftslehre sowie das betriebliche Rechnungswesen. Ergänzt wird dieser Bereich durch die Grundlagen der Statistik und die dazugehörenden mathematischen Kenntnisse. Die juristischen Inhalte setzten sich unter anderem aus Wirtschaftsprivatrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht zusammen.
Der Verlauf des Studiums
Im ersten Teil des Studiengangs Wirtschaftsrecht, dem Grundstudium, werden die grundlegenden juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Qualifikationen vermittelt. In der Regel nimmt dieser Teil des Studiums 3 Semester in Anspruch. Für den zweiten Teil, die folgenden 3 Semester, wählt der Student je nach Hochschule ein oder zwei Studienschwerpunkte. Ein meistens integriertes Praktikum ergänzt die theoretischen Inhalte durch praktische Erfahrung. Abgeschlossen wird das Studium durch die Bachelor-Thesis (ähnlich einer Diplomarbeit), die der Student im letzten Semester schreibt und eine mündliche Abschlussprüfung.
Die Zulassungsvoraussetzungen
Ergänzend zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium gibt es zwischenzeitlich eine Reihe besonderer Regelungen. So lassen viele Hochschulen unter bestimmten Voraussetzungen auch qualifizierte berufstätige Bewerber zu. Mit diesen Möglichkeiten will man zum Beispiel Absolventen einer Fortbildungsprüfung oder Handwerksmeistern und -meisterinnen den Zugang zu einem Hochschulstudium ebnen.