Studiengang Steuerrecht

Die Absolventen des Studiengangs Steuerrecht (B.A.) finden ihren Arbeitsplatz vorrangig in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfung- und Steuerfachanwaltskanzleien. Aber auch Industrie- und Handelsunternehmen schätzen ihre Fachkompetenz für ihre Rechtsabteilung und für das betriebliche Rechnungswesen. Dienstleistungsunternehmen wie Banken und Versicherungen sowie die Immobilienbranche nutzen ihre Qualifikation für die Entwicklung neuer Produkte und die Kundenberatung.

Der Verlauf des Studiums

Der Studiengang Steuerrecht (B.A) ist überwiegend für Berufstätige und Auszubildende konzipiert. Das Studium ist berufsbegleitend, als Abend-/Wochenendstudium oder als Fernstudium organisiert. Der Student muss mit einer Studiendauer von 6 bis 7 Semestern rechnen.

Die Studieninhalte

Die Studienfächer sind zeitlich so verteilt, dass der Student schon nach kurzer Zeit über neue Kenntnisse verfügt, die er an seinem Arbeits- oder Ausbildungsplatz einsetzen kann.
In den beiden ersten Semestern werden "Management Basics" wie die Grundlagen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, betriebliches Rechnungswesen, dazu grundlegende Kenntnisse des Steuerrechts, ergänzende Fachbereiche wie Mathematik sowie Schlüsselqualifikationen - zum Beispiel Wirtschaftsethik - angeboten.
Die folgenden Semester sind im wesentlichen allen Bereichen des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht, dem Bilanzrecht, dem Berufs- und Prozessrecht, dem Arbeits- und Sozialrecht sowie weiteren Rechtsbereichen gewidmet. Dazu werden Informations- u. Prozesstechnologien wie Controlling, Statistik und Datenverarbeitung und weitere Schlüsselqualifikationen gelehrt.
Im letzte Semester schreibt der Student seine Bachelor-Thesis, die Abschlussarbeit. Zur Unterstützung hat er in dieser Zeit die Möglichkeit, die steuerrechtlichen Kenntnisse aus seinem Studium auf konkrete Fälle aus der Praxis anzuwenden.

Die Zugangsvoraussetzungen

Berufstätige müssen neben der Allgemeinen Hochschulreife oder der entsprechenden Fachhochschulreife eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit in einem fachlich relevanten Beruf nachweisen. In der Regel kann diese praktische Beruferfahrung auch während des Studiums erworben werden. Abiturienten und Auszubildende werden zugelassen, wenn sie ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife einen Ausbildungsvertrag für einen kaufmännischen, wirtschaftsjuristischen oder steuerrechtlichen Beruf vorweisen können.

Berufsbegleitendes Studium Steuerrecht in folgenden Varianten möglich: