Bildungsurlaub

BildungsurlaubBildungsurlaub ist der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers, bei fortgeführter Bezahlung einen Anteil der Arbeitstage zur Weiterbildung zu nutzen. Davon werden die zugesicherten Urlaubstage nicht berührt. Der Wortbestandteil "-urlaub" ist irreführend, da die Zeit nicht der Erholung dient, vielfach wird daher von Bildungsfreistellung gesprochen.
Die Regelung der Bildungsfreistellung ist Länderrecht, daher haben die Bundesländer jeweils eigene Bildungsurlaubsgesetze. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben kein solches, daher gibt es dort auch keinen generellen rechtlichen Anspruch (jedoch im Rahmen von Tarifverträgen). In ersterem und letzterem sind jedoch bereits Entwürfe vorhanden.

Gemeinsamkeiten

Gemein ist allen Bundesländern mit Bildungsfreistellung, dass nur vom Land anerkannte Institutionen und Kurse genehmigt werden. Der Antrag des Veranstalters auf Genehmigung als Bildungsveranstaltung muss zwischen zwei bis drei Monaten im Voraus vorliegen. Grundsätzlich sind in allen Ländern Angestellte, Arbeiter, Heimarbeiter und Auszubildende (in Berlin jedoch nur für politische Weiterbildung) anspruchsberechtigt. Sie dürfen dabei Veranstaltungen zur beruflichen und politischen Weiterbildung wahrnehmen (in Sachsen-Anhalt nur ersteres). Es heißt, dass Arbeitgeber auch von der Weiterbildung des Mitarbeiters profitieren muss (daher i.d.R. beruflicher Zweck). Die Anzahl der Freistellungstage beträgt bei Vollarbeit fast überall fünf pro Jahr (Ausnahme: Saarland mit sechs Tagen) beziehungsweise zehn in zwei Jahren. In Anspruch genommen dürfen diese bundesweit, wenn das Arbeitsverhältnis die Dauer von sechs Monaten überschritten hat (Ausnahme: Saarland mit zwölf Monaten).

Unterschiede

Bezüglich der Anspruchsberechtigten haben einige Bundesländer Besonderheiten: In Mecklenburg-Vorpommern sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen, während in Bremen und Schleswig-Holstein sich auch Seeleute freistellen lassen dürfen. Auch die vorgeschriebene zeitliche Konzeption des Bildungsurlaubs ist zwischen den Bundesländern indifferent. Es überwiegen Vorgaben wie "mehrtägige Veranstaltung", oftmals werden 3- bis 5-tägige Seminare genehmigt, teilweise kombiniert mit der Mindestvorgabe der täglichen Zeitstunden (von sechs bis acht). Einzig im Berliner Gesetz verzichtete man gänzlich auf Einschränkungen. Unterschiedlich ist auch die gesetzliche Vorgabe, wann der Arbeitgeber spätestens über die Freistellung informiert werden muss: In Bremen und Niedersachsen genügen vier Wochen im Voraus, beim Gros der Länder sind es sechs und im Saarland acht.