Wirtschaftsrecht

Das Studienmodul Wirtschaftsrecht beschäftigt sich, anders als das klassische Jurastudium, mit dem Wirtschaftsrecht im Besonderen. Das Wirtschaftsrecht ist ein Überbegriff für die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen und strafrechtlichen Rechtsnormen, durch die der Staat auf die wirtschaftlichen Rechtsbeziehungen der Beteiligten untereinander und auch im Verhältnis zum Staat einwirkt, und zwar auf der Grundlage von Wirtschaftspolitik.

Das Wirtschaftsrecht setzt sich auf nationaler Ebene zusammen aus den drei großen Rechtsgebieten Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht und basiert auf internationaler Ebene auf den Regelungen des internationalen Wirtschaftsrechts. Das Wirtschaftsrecht ist fächerübergreifend angelegt.

Zu den einzelnen juristischen Disziplinen gehören unter anderem das Europarecht, das Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie das Steuerrecht und das Insolvenzrecht. Wichtige und unentbehrliche Teilbereiche im Wirtschaftsrecht sind das Erlernen der rechtlich unantastbaren Vertragsgestaltung sowie Kenntnisse im Wirtschaftsstrafrecht und in der Zivilprozessordnung.

Zum Wirtschaftsrecht gehört aber auch Basiswissen im Bereich wirtschaftswissenschaftlicher Themen. Gemeint sind unter anderem die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre sowie Basiswissen in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling, Personalmanagement und Unternehmensführung. Ziel des Studienmoduls Wirtschaftsrecht ist, die Fähigkeit zu schulen, juristisches Fachwissen und wirtschaftliche Zusammenhänge miteinander zu verbinden sowie betriebliche Probleme zu lösen. Das Studienmodul Wirtschaftsrecht ist eine gelungene Verknüpfung aus wirtschaftsrechtlichen mit wirtschaftlichen Themen, die dazu befähigen, anspruchsvolle betriebliche Fragestellungen zu erkennen, zu analysieren und eine für die Beteiligten akzeptable Lösung zu finden.