Steuerlehre

Da die Besteuerung einen erheblichen Einfluss auf die Liquidität und das Vermögen eines Unternehmens hat, sind Grundkenntnisse der Steuerlehre und des Steuerrechts für alle angehenden Wirtschaftswissenschaftler unabdingbar. Dies gilt ganz besonders für die BWL-Studenten, die hier auch noch tiefergehende Kenntnisse nachweisen müssen. Deshalb ist die Teilnahme am Studienmodul "Grundlagen der Steuerlehre" für alle Studenten wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtungen Pflicht. Entsprechende Veranstaltungen werden meist schon in den ersten beiden Semestern des Grundstudiums angeboten.

Im Rahmen dieses Studienmoduls erwerben die Teilnehmer umfassende Kenntnisse über die einzelnen Steuerarten und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis. Dazu gehört nicht nur die Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer, sondern auch die Erbschafts- und die Schenkungssteuer. Das Wissen dazu wird vor in Studienmaterialien, Präsenzveranstaltungen und durch Übungen vermittelt.

Für die Abschlussklausur sind grundsätzlich alle Themenbereiche der Steuerlehre relevant. Wer sie bestehen will, muss mindestens die Hälfte der Gesamtpunktzahl erreichen. Gelingt dies nicht beim ersten Versuch, muss die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist bei manchen Anbietern ebenfalls möglich. Studenten, die auch an dieser Wiederholungsklausur scheitern, haben das Modul "Grundlagen der Steuerlehre" endgültig nicht bestanden und können dann das gesamte BWL-Studium nicht mehr fortsetzen.