Stichprobenauswahl

Das Stichprobenverfahren kennzeichnet ein bestimmtes Auswahlverfahren, das bei der Durchführung empirischer Erhebungen in der Marktforschung verwendet wird. Stichprobenverfahren kennzeichnen Teilerhebungen, die von einer Vollerhebung abzugrenzen sind. Während die Vollerhebung die Gesamtheit der für die Erhebung relevanten Einheiten untersucht, wird bei der Teilerhebung eine Auswahl der Einheiten getroffen. Da die Überprüfung einer Gesamtheit wegen des Umfangs zu aufwändig ist, werden in der Marktforschung regelmäßig Teilerhebungen durchgeführt. Das Stichprobenverfahren wird unterschieden nach zufälligen und nicht zufälligen Auswahlverfahren. Nicht zufällige und deshalb bewusste Auswahlverfahren sind das Quotenauswahlverfahren und das Konzentrationsverfahren.

Bewusste Auswahlverfahren bei der Stichprobenauswahl

Das Quotenauswahlverfahren

Beim Quotenauswahlverfahren handelt es sich um ein nicht zufälliges Auswahlverfahren, das der Gewinnung einer Stichprobe beziehungsweise Teilerhebung dient. Die Grundgesamtheit wird aus bestimmten Merkmalen definiert, die mit dem Untersuchungsgegenstand verbunden sind. Meistens handelt es sich um bevölkerungsstatistische Merkmale wie Alter, Beruf, Wohnort, Staatsangehörigkeit und Geschlecht, die wiederum in Teilgesamtheiten untergliedert werden. Je nach ihrem Anteil an der Grundgesamtheit wird jeder Teilgesamtheit eine bestimmte Anzahl von Elementen entnommen. Das Quotenverfahren ist das am häufigsten in der Marktforschung angewandte Verfahren und wird zumeist bei Onlinebefragungen eingesetzt. Die Auswahl erfolgt nach dem sogenannten Verfahren der einfachen Erreichbarkeit. Zu Beginn der Befragung werden einige Startfragen gestellt, die sicherstellen, dass der potenzielle Teilnehmer die vorgegebenen Merkmale erfüllt und am Quotenverfahren teilnehmen kann. Der Interviewer erhält außerdem eine Quotenanweisung. Das bedeutet, dass er so lange Personen auswählen und befragen muss, bis die vorgegebenen Quoten erfüllt sind. Der Nachteil besteht darin, dass bewusst falsch gemachte Angaben nicht verhindert werden können.

Das Konzentrationsverfahren

Das Konzentrationsverfahren ist ein Verfahren der Stichprobenerhebung, bei dem die Elemente gezielt ausgewählt werden. Die Auswahl erfolgt bewusst nach bestimmten Eigenschaften. Verteilt sich ein Großteil der Grundgesamtheit auf nur wenige Elemente, so werden nur die Elemente statistisch erhoben, die einen erheblichen Anteil besitzen, alle anderen bleiben außer Acht. Die Konzentration auf wenige relevante Elemente folgt den Grundsätzen des Konzentrationsprinzips.

Einfache Stichprobenverfahren bei der Zufallsauswahl

Die reine Zufallsauswahl

Die Zufallsauswahl gliedert sich in das einfache und das komplexe Stichprobenverfahren. Zu den einfachen Stichprobenverfahren gehören die klassische, reine Zufallsauswahl und das Ersatzverfahren. Die einfache Zufallsauswahl, auch reine, klassische oder uneingeschränkte Zufallsauswahl genannt, ist die Grundform der durch Zufall gesteuerten Auswahlverfahren, bei denen jedes Element dieselbe Chance hat in die Stichprobe aufgenommen zu werden. Allein der Zufall entscheidet über die Auswahl, sodass subjektive Elemente nicht relevant sind, was mit einem Lotterieverfahren vergleichbar ist. Je mehr Stichproben genommen werden, umso mehr nähern diese sich der Grundgesamtheit an und die Repräsentativität wird erhöht. Einzige Voraussetzung ist, dass alle Elemente der Gesamtheit bekannt und nummeriert vorliegen müssen.

Das Ersatzverfahren

Das Ersatzverfahren gehört zu den einfachen Stichprobenverfahren und ist ein durch Zufall gesteuertes Auswahlverfahren, das beispielsweise eine Auswahl nach Namensanfang oder nach dem Geburtsdatum trifft. Regelmäßig werden für das Ersatzverfahren heutzutage Computerprogramme eingesetzt.

Komplexe Stichprobenverfahren bei der Zufallsauswahl

Das geschichtete Auswahlverfahren

Von einer geschichteten Auswahl spricht man, wenn die Grundgesamtheit in einzelne Untergruppen oder auch Schichten aufgeteilt wird. Voraussetzung für die Verwendung in der Marktforschung ist, dass diese Schichten statistisch verfügbar und auch für ein Stichprobenverfahren geeignet sind. Aus jeder weitgehend homogenen Unterschicht werden vom Zufall gesteuerte Stichproben gezogen. Das jeweilige Schichtungsmerkmal steht in einem engen Zusammenhang zur untersuchten Fragestellung. Beispiele für Schichtungsmerkmale sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder auch Altersklassen sowie Berufsgruppen. Um das Endergebnis zu ermitteln werden die jeweiligen Teilergebnisse der Schichten nach ihrem jeweiligen Verhältnis gewichtet. Der Vorteil der geschichteten Auswahl ist, dass die Ergebnisse der Stichproben genauer ausfallen und auch Aussagen über einzelne Schichten möglich sind. Dieses Verfahren ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn durch das Schichtungsmerkmal wahrscheinlich Effekte erzielt werden. Denn das geschichtete Auswahlverfahren erzeugt einen höheren Aufwand als die einfache Zufallsauswahl. Ob ein Schichtungsmerkmal einen Effekt auf die untersuchten Personen oder Teile hat, kann beispielsweise mittels der Statistischen Prozessmodelle überprüft werden.

Das Klumpenverfahren

Beim sogenannten Klumpenverfahren wird nur nach verfügbaren Klumpen beziehungsweise Schichten gesucht, die sinnvoll und zweckmäßig sein müssen. Bei diesem Verfahren wird die Grundgesamtheit in Teilgesamtheiten aufgeteilt, die größer ausfallen als bei der Schichtung und die Klumpen deshalb entsprechend kleiner sind. Die Zugehörigkeit zu einem Klumpen ergibt sich nicht aus einem systematisch ausgewählten Merkmal, sondern aus den vorhandenen Möglichkeiten die Personen oder Teile aufzuteilen. Gemeint ist beispielsweise eine Aufteilung nach Bezirken oder Abteilungen. Aus den gebildeten Klumpen werden Stichproben gezogen und die dazugehörigen Personen befragt, wobei innerhalb eines gezogenen Klumpens eine Totalerhebung vollzogen wird. Der Vorteil des Klumpenverfahrens besteht darin, dass die Struktur der Gesamtheit im Einzelnen nicht bekannt sein muss.

Das mehrstufige Auswahlverfahren

Das mehrstufige Auswahlverfahren ist ein Verfahren der Zufallsauswahl, bei dem die Gesamtzahl der bei der Auswahl zu berücksichtigenden Erhebungseinheiten in mindestens zwei Auswahlstufen erfolgt. Das bedeutet, dass aus der Grundgesamtheit zunächst eine Stichprobe und aus dieser Stichprobe eine weitere gezogen wird. Sie ist dann vorteilhaft, wenn die Grundgesamtheit bereits hierarchisch strukturiert ist, beispielsweise im Bereich der hierarchischen Ebenen zwischen Bund und Ländern oder Ländern und Gemeinden.