Gesundheits- und Sozialmanagement

Alle Studierenden der Fachrichtung Gesundheits- und Sozialmanagement müssen sich Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialrechts aneignen. Dies gilt sowohl für alle Personen, die sich für ein Direktstudium an einer staatlich anerkannten Fachhochschule eingeschrieben haben, als auch für Berufstätige, die nebenher ein Fernstudium absolvieren möchten. Darüber hinaus kann die Teilnahme am Studienmodul "Gesundheits- und Sozialrecht" auch für angehende Juristen interessant sein. Sie können sich dann später in diesem Bereich spezialisieren und als Anwälte für Gesundheits- und Sozialrecht tätig werden. Bevor es jedoch so weit ist, müssen alle für das Studienmodul "Gesundheits- und Sozialrecht" relevanten Veranstaltungen besucht und auch die entsprechenden Prüfungen bestanden sein.

Die theoretischen Wissensinhalte zum Gesundheits- und Sozialrecht werden durch die wöchentlichen Vorlesungen vermittelt. Ergänzend dazu bieten die Lehrkräfte oft noch zusätzliche Übungen und Tutorien an, die meistens freiwillig besucht werden können. Dort wird das Gelernte noch einmal rekapituliert und auch an praktischen Beispielen demonstriert.

Die wichtigsten Themenbereiche des Gesundheits- und Sozialrechts sind das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, das Krankenhausrecht, das Recht sozialer Einrichtungen und das Recht der Patienten im Umgang mit ihren behandelnden Ärzten in der Klinik. In den Bereich des Gesundheits- und Sozialrechts fallen aber auch alle Rechtsfragen, die sich auf die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung oder die Unfallversicherung beziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei diesen Versicherungen um gesetzliche oder um private Versicherungen handelt.