Englisch für Juristen

Alle angehenden Juristen, die sich zur Prüfung für das erste juristische Staatsexamen anmelden wollen, benötigen dafür den Nachweis, dass sie mindestens eine fremdsprachliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlichen Sprachkurs besucht haben. Da die englische Sprache auch bei den Juristen die führende Weltsprache ist, entscheiden sich die meisten Studenten für das Modul "Englisch für Juristen".

Die Inhalte dieses Studienmoduls beziehen sich weniger auf allgemeinsprachliche, sondern eher auf juristische Fachbegriffe. Den Teilnehmern werden dabei alle mündlichen und schriftlichen Sprachfertigkeiten vermittelt, die sie für ihre spätere berufliche Tätigkeit in einer Kanzlei oder in einem internationalen Unternehmen benötigen. Sie werden schrittweise in die Lage versetzt, mit ihren ausländischen Fachkollegen sicher und kompetent auf Englisch zu kommunizieren.

Das Studienmodul "Englisch für Juristen" beginnt oft mit einem Basismodul und kann dann durch verschiedene Aufbaumodule weiter fortgesetzt werden. Dabei haben die Studenten auch die Möglichkeit, das "International Legal English Certificate" (ILEC) oder den "Test of Legal English Skills" (TOLES) zu erwerben. Beide Zertifikate sind international anerkannt und werden nach den Richtlinien der University of Cambridge vergeben. Studenten, die daran Interesse haben, müssen sich einer mündlichen und schriftlichen Prüfung unterziehen. Ist sie bestanden, erhalten sie nicht nur das Cambridge Certificate, sondern auch eine bestimmte Anzahl von Credit Points, die sie dann für das weitere Studium benötigen.