Grundlagen der BWL

Das Studienmodul Betriebswirtschaftslehre vermittelt zunächst die Grundbegriffe der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, die sich mit der Betriebswirtschaftstheorie, mit der Betriebswirtschaftstechnik und mit der Betriebswirtschaftspolitik beschäftigt.

Die Betriebswirtschaftstheorie vermittelt funktionale Zusammenhänge betriebswirtschaftlicher Faktoren und sucht nach allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten. Zur Betriebswirtschaftstechnik gehören neben Finanz- und Versicherungsmathematik auch die Buchhaltung, das Wirtschaftsrechnen sowie die Warenkunde. Diese Teilgebiete sind die notwendige Voraussetzung für die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftspolitischen Sachverhalten. Insbesondere die Betriebswirtschaftspolitik baut auf den in der Betriebswirtschaftstheorie gewonnenen Erkenntnissen auf und ermöglicht Aussagen über die Gestaltung des Betriebsprozesses, um die gesetzten unternehmerischen Ziele zu erreichen.

Zu den Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre gehört auch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Betriebstypen, die unter anderem differenziert werden nach einzelnen Wirtschaftszweigen, nach der Art des Produktionsprogrammes, nach der Beschaffenheit der produzierten Güter, aber auch nach der Größe des Unternehmens oder nach Art des Betriebseigners, der privatwirtschaftlich oder gemeinwirtschaftlich sein kann.

Ein weiteres wichtiges Unterscheidungskriterium ist die Rechtsform eines Unternehmens. Auch das ist Thema des Studienmoduls Betriebswirtschaftslehre. So können private Betriebe als Einzelunternehmen oder in Form einer Gesellschaft geführt werden. Gründen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen, haben sie die Wahlmöglichkeit zwischen der Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft. Das wirkt sich vor allem rechtlich beispielsweise bei Rechtsgeschäften aus, da Kapitalgesellschaften anders als Personengesellschaften juristisch zu den Vereinen zählen. Bei Vertragsschlüssen sind bei Personengesellschaften die Gesellschafter handlungsbefugt, bei Kapitalgesellschaften die Gesellschaft selbst.