Wie kann man ein Duales-Studium abbrechen?

Ein Duales Studium ist in der Regel über mehrere Jahre angelegt, die Studenten kommen meist frisch aus der Schule und kennen sich mit der Berufs- und Studienwelt noch nicht aus. In dieser Konstellation kann es immer mal passieren, dass der Student mit dem Dualen Studium unglücklich ist. Dies kann aufgrund fachlicher Überforderung, mangelndem inhaltlichen Interesse oder Diskrepanzen zwischen Student und Arbeitgeber passieren.

Nachfolgend eine Anfrage eines Besuchers unseres Portals:

Ich mache aktuell ein Duales-Studium in Betriebswirtschaftslehre und bin im 2 Semester. Nun habe ich leider festgestellt, dass mich dieses Studium doch nicht so begeistert wie ich es mir vorgestellt habe. Sprich: ich bin häufig sehr gestresst wegen Arbeit und gleichzeigen Lernen; der Lehrstoff ist für mich relativ schwer zu verstehen, die Arbeit macht mir einfach nicht so großen Spaß, usw. Mein Interesse für dieses Studium ist vergangen... Nun stelle ich mir selbstverständlich die Frage, ob ich das Studium abbreche. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht das ich mit diesem Gedanken spiele, merkt jedoch das etwas nicht mit mir stimmt. Nun zu meinen Fragen. Kann ich das Duale-Studium einfach so abbrechen? Wenn ich mein Duales-Studium abbreche, ist es möglich trotzdem mit der gleichzeitigen Ausbildung im Anschluss weiter zu machen? 

Zu aller erst möchten wir zu bedenken geben, dass der Abbruch eines Dualen Studiums gut überlegt sein möchte. Nach der Chance zu studieren, ein Gehalt zu erhalten und gleichzeitig praktisch im Unternehmen ausgebildet zu werden, sehnen sich viele reguläre Studenten. Außerdem muss man einen Studienabbruch im Lebenslauf erklären. Nichtsdestotrotz gibt es Gründe, die einen Studienabbruch rechtfertigen

Da es sich beim Dualen Studium in der Regel um ein Dreiecksverhältnis handelt, gibt es natürlich einiges zu beachten. Um die Sache etwas verständlicher zu machen, beschreiben wir nachfolgend die drei häufigsten Situationen:

  • Duales Studium kündigen, Arbeitgeber behalten

    Wer mit seinem Dualen Studium unzufrieden ist, aber seinen Arbeitgeber behalten möchte, kommt um ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzen nicht herum. Da dieser in der Regel die Kosten des Studiums übernimmt, muss die Unzufriedenheit mit dem Studium thematisiert werden. Es muss nach alternativen Lösungen gesucht werden, dies kann zum Beispiel der Wechsel in eine reguläre Ausbildung sein. Der Duale Student muss sich darauf einstellen, dass der Arbeitgeber die bisherigen Studiengebühren zurückerstattet haben möchte – hier hilft ein Blick in den Ausbildungs- / Arbeitsvertrag. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ohne die Teilnahme am Studium hat.
  • Duales Studium und Arbeitgeber kündigen

    Wer mit der Gesamtkonstellation unzufrieden ist, muss den Vertrag mit Arbeitgeber und Studienanbieter auflösen. Ein aufmerksames Lesen der Kündigungsbedingungen im Vertrag mit dem Arbeitgeber und der Fachhochschule ist hier ratsam. Der Student muss in diesem Fall damit rechnen, dass er die bisher durch den Arbeitgeber bezahlten Studiengebühren zurückerstatten muss. Wir empfehlen auch in diesem Fall ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber.
  • Duales Studium behalten, Arbeitgeber kündigen

    Mit der Kündigung des Arbeitsvertrages entfällt die Studiengebührenübernahme durch den Arbeitgeber und bereits bezahlte Studiengebühren müssen ggf. dem Arbeitgeber zurückerstattet werden. Ein Blick in den Arbeits- / Darlehensvertrag offenbart, welche Folgen eine Kündigung hat. Das Studium an sich kann in den meisten relativ unkompliziert fortgesetzt werden, einige Fachhochschulen wünschen in diesem Fall den Nachweis über einer neuen Beschäftigung.

Die Abbruch eines Dualen Studium sollte wohl überlegt sein, gerade die finanziellen Folgen dürfen nicht unterschätzt werden. Die Konsequenzen können nicht pauschal bestimmt werden, da sie sich nach den Vertragsbedingungen mit dem Arbeitgeber und der Fachhochschule richten. In schwierigen Konstellationen ist die Konsultation eines Anwalts nützlich.