Staatlich geprüft (Staatl. gepr.)

Die staatliche Abschlussbezeichnung definiert den Abschluss bestimmter Studiengänge und Ausbildungsrichtungen. Vor allem an Berufsakademien werden viele Bildungsgänge mit "staatlich geprüft" beendet. In Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen werden hingegen akademische Grade verliehen.

Eine Berufsakademie, die die staatliche Abschlussbezeichnung verleiht, findet man in Deutschland an vielen Standorten und dort zumeist in einer großen Anzahl vor. Sie gehört zum tertiären Bildungsbereich und weist neben einem theoretischen Grundstudium auch einen praktischen Bezug auf. Die Hälfte der Ausbildung findet zumeist im Unternehmen statt. Dadurch erlernen die Absolventen schnell, auf was sie sich im späteren Berufsleben einlassen müssen. Häufig helfen die Schulen bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen. Manchmal gilt ein bereits vorhandenes Unternehmen allerdings auch als Grundvoraussetzung. Jedoch gibt es auch Schulen in Form von Akademien, die ausschließlich theoretisch sind. Die IHK gehört häufig zu den Instituten, die für die Prüfungsinhalte, die zum Erreichen der staatlichen Abschlussbezeichnung gemeistert werden müssen, verantwortlich ist.

Die staatliche Abschlussbezeichnung kommt in allen Berufsbereichen vor. Soziale Berufe gehören ebenso dazu wie wissenschaftliche IT-behaftete oder auch Kreativtätigkeiten. Als Beispiele in diesem Zusammenhang dienen Techniker, Sozialassistenten, Betriebswirte, Kosmetiker oder auch Kinderpfleger. Allerdings sollte man stets beachten, dass die Zulassungsvoraussetzungen, je nach Studiengang, stark variieren. Teilweise gehört ein bestimmter Schulabschluss dazu. Dies hängt auch von den einzelnen Akademien und Berufsschulen ab, an denen man lernen möchte.