Berufsakademie (BA)
Das Studium an einer Berufsakademie unterscheidet sich durch seinen hohen Praxisanteil von dem an einer Fachhochschule oder Universität. Um eine Ausbildung an einer Berufsakademie aufnehmen zu können, müssen die Bewerber einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abschließen und sich bei der Akademie bewerben und einschreiben. In einem regelmäßigen Rhythmus von ungefähr drei Monaten findet die Ausbildung im Wechsel im Betrieb und in der Berufsakademie statt.
Im Unterschied zur Hochschule ist eine Ausbildung an einer Berufsakademie immer sehr eng mit fachpraktischem Unterricht verbunden. Unternehmen und Akademie arbeiten sehr eng zusammen, so dass sich die Ausbildung auch eng an die Vorgaben des Betriebes halten kann. Von Berufsakademien werden Ausbildungsgänge im Bereich Sozialwesen, Wirtschaft und Technik angeboten.
Um eine Ausbildung oder ein Studium an einer Berufsakademie aufnehmen zu können, muss die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erlangt worden sein. Außerdem muss ein Ausbildungsvertrag oder Praktikumsvertrag mit einem Betrieb vorliegen, der die drei Jahre Studiumsdauer abdeckt.
Das Grundstudium dauert zwei Jahre und schließt mit einer Zwischenprüfung, der so genannten Assistentenprüfung, ab. Insgesamt dauert die Ausbildung an einer Berufsakademie 6 Semester und wird mit einer Abschlussarbeit beendet. Der Auszubildende erhält während der Studiumsdauer eine Ausbildungsvergütung von bis zu 1.600EUR, abhängig vom Betrieb, in welchem er arbeitet. Ggf. besteht Anspruch auf Kindergeld oder BaFöG.
Nach dem Abschluss dürfen Berufsakademiker die staatliche Abschlussbezeichnung "Diplom-..." führen, die jedoch einem akademischen Grad nicht gleichgesetzt werden darf. Häufig werden die Auszubildenden nach dem Abschluss vom Ausbildungsbetrieb übernommen, die beruflichen Perspektiven sind dementsprechend gut.
Zudem haben Absolventen einer Berufsakademie sehr viel praktische Berufserfahrung erworben, im Gegensatz zu Absolventen der Fachhochschulen oder Universitäten.