Studiengang Wirtschaftsrecht
Der Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) wird an diversen staatlichen und privaten Hochschulen im gesamten Bundesgebiet angeboten. Da es sich dabei um ein Masterstudium handelt, ist die Grundvoraussetzung ein Bachelor-Abschluss, idealerweise aus dem rechtswissenschaftlichen Bereich. Außerdem wird an vielen Hochschulen eine bestimmte Mindestnote aus dem Bachelorstudium erwartet. Alternativ dazu kann auch das Erste oder Zweite Staatsexamen als Zugangsberechtigung für den Master dienen.
Inhaltlich baut der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht auf dem Bachelor auf und vertieft und erweitert die in einem ersten Studium erworbenen Kenntnisse. Er dient als Qualifikation für Führungspositionen in Medienunternehmen und Anwaltskanzleien. Des Weiteren stehen Absolventen auch Tätigkeiten im höheren Verwaltungsdienst offen. Nicht zuletzt werden auch umfassende Fertigkeiten in der wissenschaftlichen Arbeit vermittelt. Der Masterabschluss im Wirtschaftsrecht bietet somit sehr gute berufliche Perspektiven.
Je nach Hochschule dauert der Studiengang zwischen zwei und vier Semestern. Während dieser Zeit schärfen die Studenten ihre Analyse- und Problemlösungsfähigkeit sowie ihr juristisches und betriebswirtschaftliches Denken. Außerdem stehen in der Regel verschiedene Fachrichtungen zur Spezialisierung zur Auswahl, beispielsweise das internationale Steuerrecht, das Arbeitsrecht oder das Werberecht. So können Studenten den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht auf ihre individuelle berufliche Situation oder ihre persönlichen Interessengebiete zuschneiden. Im letzten Semester ist eine Masterarbeit anzufertigen, bei der ein bestimmtes Thema oder Problemfeld mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig bearbeitet wird. Sowohl der Anspruch als auch der Umfang sind größer als bei der Bachelorarbeit. In der Regel stehen für die Bearbeitung zwölf Wochen zur Verfügung. Wurden alle Klausuren und die Masterarbeit mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet, gilt das Studium als erfolgreich bestanden.