Studiengang Rechtswissenschaft

Das Studium Rechtswissenschaft (LL.M.) ist ein weiterführendes Studium nach Abschluss des Studienganges LL.B. Das Ziel des Studiums Rechtswissenschaft (LL.M.) ist der Erwerb der Grundlagen des Deutschen Rechts und die Möglichkeit Rechtsprobleme wissenschaftlich vertieft zu lösen. In den Grundkursen wird den Studenten das Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliche Recht der Bundesrepublik Deutschland vermittelt. Als Nachweis ist am Ende des zweiten Semesters eine dreimonatige Magisterarbeit zu fertigen und eine mündliche Magisterprüfung abzulegen.

Im Rahmen dieser Magisterprüfung muss ein ausgewähltes rechtliches Problem wissenschaftlich vertieft werden, um festzustellen, ob der Student in der Lage ist, die erworbenen rechtswissenschaftlichen Fähigkeiten und die vermittelten anwendungsorientierten Kompetenzen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit anzuwenden. Inhalt der mündlichen Magisterprüfung sind die Grundzüge des deutschen Bürgerlichen Rechts, des deutschen Öffentlichen Rechts und des deutschen Strafrechts. Die mündliche Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

Zulassungsvoraussetzung zu diesem Studiengang ist der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines mit dem deutschen Rechtsstudium vergleichbaren Abschlusses an einer ausländischen Hochschule und ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Deutschen Sprache.

Das Studium Rechtswissenschaft (LL.M.) dauert inklusive der erforderlichen Magisterprüfung zwei Semester. Mit Abschluss des zweisemestrigen Studienganges erwerben die Studenten den Grad des Legum Magister (LL.M).

Berufsbegleitendes Studium Rechtswissenschaft in folgenden Varianten möglich: