Studiengang Rechtswissenschaft
Seit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Deutschland muss ein Studium der Rechtswissenschaften nicht mehr zwangsläufig mit dem ersten und zweiten Staatsexamen abgeschlossen werden. Dank der Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse ist es nun möglich, den Bachelor of Laws zu erwerben. Durch ein angehängtes, optionales Masterstudium kann im Anschluss der Master of Laws erworben werden.
Weder der Bachelor of Laws noch der Master of Laws berechtigen allerdings zum Rechtsreferendariat. Dieses wird ansonsten nach dem ersten und vor dem zweiten Staatsexamen abgehalten und führt zur "Befähigung zum Richteramt". Nur so kann auch der Beruf des Staats- oder Rechtsanwalts, des Richters oder eines Notars angenommen werden. Stattdessen können Absolventen mit dem Bachelor of Laws jedoch in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft Fuß fassen, beispielsweise als Rechtsberater in Banken. Besonders auch im Ausland ist der Bachelor anerkannt und sehr gern gesehen.
Studiengänge, die mit dem Bachelor of Laws abgeschlossen werden, werden derzeit an Universitäten und Fachhochschulen angeboten. Der Schwerpunkt ist hierbei unterschiedlich, so kann beispielsweise Sozialrecht oder auch Wirtschaftsrecht studiert werden. Eine Ausnahme bildet die Fernuniversität Hagen: Hier wird ein modularisiertes Fernstudium der Rechtswissenschaften angeboten. Als Einstiegsvoraussetzung ist jeweils mindestens die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife erforderlich. Alternativ ist auch ein Studium für Berufserfahrene mit abgeschlossener Ausbildung in diesem Bereich denkbar.