Studiengang Rechnungswesen, Steuern und Wirtschaftsrecht
In den Wirtschafts- und Steuerberatenden Berufen ebenso wie in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen wird zunehmend eine praxisorientierte, berufsfeldbezogene juristische Ausbildung nachgefragt. Die Absolventen dieses Studiengangs erwarten interessante Aufgaben bei Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und in den Unternehmensbereichen Betriebliches Rechnungswesen, Steuerwesen und Controlling. Weitere Perspektiven bietet ihnen die neu geschaffene Stellung des Syndikussteuerberaters in Unternehmen. Darüber hinaus ist das Studium ausbaufähig: nach einigen Jahren praktischer Tätigkeit in den benannten Bereichen, können die Absolventen die Examina zum Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater ablegen.
Inhalte und Ablauf des Studiums
Der Studiengang nimmt sechs bis sieben Semester in Anspruch. Die Studenten lernen, betriebswirtschaftliche Modelle zu interpretieren und daraus innovative Konzepte für die Optimierung unternehmerischer Ziele zu entwickeln. Im einzelnen umfasst das Studium die Grundlagen der Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre, die Fächer Steuerlehre, Rechnungswesen und Controlling sowie Wirtschaftsrecht. Die Inhalte der juristischen Fächer sollen den Absolventen insbesondere befähigen, die Wechselwirkungen zwischen den rechtlichen Bedingungen, den wirtschaftlichen Entscheidungen und deren steuerlichen Folgewirkungen zu erkennen. Ergänzend vermittelt das Studium Fachkompetenzen in den Bereichen Wissenschaftliches Arbeiten, Managementprozesse und Unternehmensführung. Die fachbezogenen Inhalte werden durch Kenntnisse in Mathematik, Statistik und Informatik vervollständigt. Einige Hochschulen bieten den Studierenden zusätzlich fakultative Fachabschlüsse an, zum Beispiel als Bilanzbucher(in) IHK, als Steuerfachwirt(in) mit Prüfung vor der Steuerberaterkammer oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin bzw. Staatlich geprüfter Betriebswirt. Das letzte Semester des Studiums ist der Bachelor-Thesis (der Abschlussarbeit) gewidmet.
Zugangsvoraussetzungen für das Studium
Grundsätzlich müssen die Bewerber die Allgemeine Hochschulreife oder die entsprechende Fachhochschulreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf nachweisen. Einige Hochschulen akzeptieren aber auch Bewerber ohne Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife, die neben der Berufsausbildung über mindestens drei Jahre Erfahrung in einem kaufmännischen Beruf verfügen.