Insolvenzrecht
Das Studienmodul Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet, das dem Zivilrecht zuzuordnen ist und mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. Es beschäftigt sich im Wesentlichen mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner und wird auch als Konkursrecht bezeichnet. Die Insolvenz eines Schuldners ist dadurch gekennzeichnet, dass er seine Zahlungsverpflichtungen dem Gläubiger gegenüber nicht erfüllen kann. Merkmale einer Insolvenz sind deshalb die drohende oder eine akute Zahlungsunfähigkeit, die bedingt ist durch mangelnde Liquidität oder auch durch Überschuldung.
Das Studienmodul Insolvenzrecht befasst sich mit den Möglichkeiten, die Schuldner und Gläubiger materiell- und auch verfahrensrechtlich zur Verfügung stehen. Der Kern des Insolvenzrechts und damit der Sinn einer Insolvenz ist im Ergebnis entweder die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners oder ein nachfolgendes Insolvenzverfahren, mit dessen Hilfe die finanzielle Situation geordnet abgewickelt wird und an deren Ende die Auflösung des Unternehmens und bei einer Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung der Einzelperson stehen.
Die juristische Grundlage für das Insolvenzrecht ist die Insolvenzordnung, die zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren unterscheidet. Das Studienmodul Insolvenzrecht vermittelt Kenntnisse über das Vorverfahren und den Insolvenzantrag und die damit einhergehenden möglichen Sicherungsmaßnahmen und den Inhalt des Insolvenzantrags. Es behandelt die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht der am Insolvenzverfahren Beteiligten. Wesentliche Bestandteile dieses Studienmoduls sind die Folgen der Verfahrenseröffnung, die Verwaltung und Anreicherung der Insolvenzmasse sowie der Ablauf des Hauptverfahrens, angefangen vom Berichtstermin bis zu seiner Beendigung.