Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung gibt Auskunft darüber, wofür in einem Unternehmen Kosten entstanden sind.Die dritte und letzte Stufe der Kostenrechnung bildet die Kostenträgerrechnung. Sie gibt Auskunft darüber, wofür die Kosten entstanden sind, damit dient sie der Ermittlung von Herstell- und Selbstkosten von Produkten und Leistungen des Unternehmens. Sie gliedert sich in die beiden Bereiche Kostenträgerzeitrechnung und Kostenträgerstückrechnung.

In der Kostenträgerzeitrechnung werden die gesamten in der Periode auf den Kostenträgern aufgelaufenen Kosten erfasst und ausgewertet. Durch eine Gegenüberstellung mit den Erträgen der Periode werden die Kostenträger zu Ergebnisobjekten und ermöglichen so eine kurzfristige Erfolgsrechnung als Instrument zur Kontrolle und Steuerung des Unternehmens.

Die Kostenträgerstückrechnung, auch als Kalkulation bekannt, dient der Erfassung der Kosten je Kostenträger und der Ermittlung der Selbstkosten pro produzierter Einheit. Die direkt zurechenbaren Einzelkosten eines Produktes fließen dabei aus der Kostenartenrechnung unmittelbar in die Selbstkosten des Produktes ein (etwa Material), während Gemeinkosten aus der Kostenstellenrechnung abgeleitet und dann auf die Kostenträger umgelegt werden. Dabei wird unterschieden nach Vollkosten- und Teilkostenrechnungen. Während bei einer Vollkostenrechnung die gesamten Gemeinkosten auf die Kostenträger verteilt werden, gehen diese bei einer Teilkostenrechnung nicht in deren Kalkulation mit ein, sondern werden nachrangig auf Ebene des Gesamtunternehmens verrechnet. Voraussetzung ist die Trennung in der Kostenartenrechnung nach variablen Einzel- und fixen Gemeinkosten.

Die Kalkulationsverfahren werden unterschieden nach ihrem Kalkulationszeitpunkt (Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation) und nach den angewendeten Kalkulationsverfahren. Das einfachste Verfahren, das in Einproduktunternehmen angewendet wird, ist die Divisionskalkulation. Die Stückkosten werden durch Division der Gesamtkosten durch die Produktions- oder Absatzmenge ermittelt. Bei der Sortenfertigung wird dieses Verfahren durch Äquivalenzziffern erweitert. Für Mehrproduktunternehmen mit mehreren unterschiedlichen Produkten wird die Zuschlagskalkulation angewendet, die auf unterschiedliche Bezugsgrößen als Grundlage berechnet werden können, etwa die Einzelmaterial- oder Fertigungseinzelkosten. Eine Besonderheit ist die so genannte Kuppelkalkulation, die für die Bewertung von Produkten genutzt werden kann, die in einem betrieblichen Herstellprozess als Nebenprodukte anfallen, etwa bei chemischen Reaktionen.

Die Kostenträgerstückrechnung dient damit der Preisfindung und der bilanziellen Bewertung von Lagerbeständen. Auch die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kostenträger und ihres Beitrages am Unternehmensergebnis ist durch sie ermöglicht.