Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV) handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Jahresabschlusses. Bei diesem Verfahren werden Aufwendungen und Erträge einer Periode einander gegenübergestellt, woraus sich der Erfolg (Gewinn oder Verlust) des Unternehmens ableiten lässt, welcher wiederum als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag (auch Bilanzgewinn und Bilanzverlust genannt) in die Bilanz des Unternehmens einfließt. Das Ziel der Gewinn- und Verlustrechnung liegt also darin, eine detaillierte Rechenschaft über die Unternehmenstätigkeit abzulegen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung legt eine detaillierte Rechenschaft über die Unternehmenstätigkeit ab.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist über das Prinzip der doppelten Buchführung eng mit der Bilanz verwoben. Demnach wird jeder Geschäftsvorfall, der sich auf Aufwand und Ertrag des Unternehmens auswirkt, in der Gewinn- und Verlustrechnung gegengebucht. Im Gegensatz zur Bilanz, die sich meist im Rahmen einer Inventur auf einen bestimmten Zeitpunkt bezieht, spiegelt sich in der GuV der gesamte Zeitraum einer Abrechnungsperiode wider. Zwar ließe sich eine Erfolgsmessung auch über die Bestände erzielen, aber hierfür müssten diese an zwei Stichtagen komplett ermittelt werden, was in der Praxis mit einem ungleich höheren Arbeitsaufwand einhergehen würde.

Nach deutschem Handelsrecht ist die Gliederung der GuV im Handelsgesetzbuch unter § 257 HGB eindeutig festgelegt. Sie kann sowohl in Konten- als auch Staffelform aufgebaut sein. Hat sich ein Unternehmen einmal auf eine Form festgelegt, muss diese zum Zwecke von Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit meist beibehalten werden. Bei der Kontenform wird der Gewinn als Saldo ermittelt, bei der Staffelform durch Fortschreibung der Geschäftsfälle.

Für die Erstellung selbst werden Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren unterschieden. Soll der Betriebserfolg nach dem Gesamtkostenverfahren ermittelt werden, müssen sämtliche produzierten Leistungen, also Umsatzerlöse und Bestandsmehrungen, in der Rechnung Berücksichtigung finden. Beim Umsatzkostenverfahren sind hingegen nur die umgesetzten Leistungen relevant. Dies soll anhand zweier Beispiele verdeutlicht werden:

Gewinn- und Verlustrechnung unter Verwendung des Gesamtkostenverfahrens

Gesamtumsatzerlöse der betrachteten Periode
+ Bestandsmehrungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse mit deren Herstellungskosten
- Bestandsminderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse mit deren Herstellungskosten
+ andere aktivierte Eigenleistungen
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= Ertrag
- Gesamte Aufwendungen der Produktion (zum Beispiel Aufwendungen für Material, Personal und Abschreibungen)
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= Betriebserfolg (Gewinn oder Verlust)

Gewinn- und Verlustrechnung unter Verwendung des Umsatzkostenverfahrens

Gesamtumsatzerlöse der betrachteten Periode
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= Ertrag
- Aufwendungen zur Erzielung des Umsatzes bestehend aus Produktionsaufwand +/- laufende Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse und abzüglich aller Aufwendungen für aktivierte Eigenleistungen
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= Betriebserfolg


Beim Umsatzkostenverfahren entspricht der betriebliche Erfolg der Differenz zwischen den gesamten Umsatzerlösen und dem Umsatzaufwand einer Abrechnungsperiode. Der Umsatzaufwand wird berechnet, indem vom gesamten Aufwand pro Periode die entsprechenden Herstellkosten abgezogen werden.