Arbeitsrecht
Das Studienmodul Arbeitsrecht beschäftigt sich mit allen Gesetzen und Verordnungen, die mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehen und die die unselbstständige, abhängige Erwerbstätigkeit zum Inhalt haben. Grundsätzlich unterscheidet man Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht, wobei das Individualarbeitsrecht die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer rechtlich regelt. Unter kollektivem Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen, also das rechtliche Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten sowie Personalräten auf der einen Seite und das von Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite.
Im Studienmodul Arbeitsrecht lernt man die verschiedenen Rechtsquellen kennen, die den Inhalt des Arbeitsrechts bestimmen. Dazu gehören eine Vielzahl von Gesetzen, unter anderem der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Dienstvertrag, das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG), das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG), die Gewerbeordnung (GewO) und das Handelsgesetzbuch (HGB).
Im Mittelpunkt des Individualarbeitsrechts steht der Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer begründet. Seine inhaltliche Ausgestaltung sowie die Rechten und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers sind einer der Schwerpunkte im Studienmodul Arbeitsrecht. Ein Arbeitsverhältnis kann auf bestimmte und unbestimmte Zeit geschlossen und beispielsweise durch Kündigung beendet werden. In diesem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann es auch zu sogenannten Leistungsstörungen auf Seiten des Arbeitgebers, beispielsweise eine verspätete oder ausbleibende Lohnfortzahlung, und des Arbeitnehmers kommen, der beispielsweise die gewünschte Arbeitsleistung nicht erbringt.