Allgemeines Recht

Alle angehenden Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler müssen über Grundkenntnisse des allgemeinen Rechts verfügen. Deshalb ist die Teilnahme an einem entsprechenden Studienmodul für alle Studenten verpflichtend und kann nicht durch andere Module ersetzt werden.

Zum allgemeinen Recht wird nicht nur das bürgerliche Recht, sondern auch das Handels-, Gewerbe- und Wettbewerbsrecht gezählt. Eine besondere Bedeutung kommt auch dem Vertragsrecht und der Vertragsgestaltung zu. Es werden aber auch Kenntnisse des Schuld- und Sachenrechts vermittelt.

Das Modul besteht aus dem Selbststudium des Studienmaterials, Präsenzveranstaltungen und Übungen. Um die Übungsaufgaben lösen zu können, müssen die Studenten nicht nur den Lehrstoff verstanden haben, sondern sollten sich auch die entsprechenden Gesetzestexte zulegen. Dies dürfte vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) betreffen. Ob darüber hinaus noch weitere Gesetzestexte nötig sind, teilen die Lehrkräfte den Studenten in den Einführungsveranstaltungen mit.

Die Abgabe der Übungen ist in der Regel freiwillig, an einigen Universitäten oder Fachhochschulen kann sie aber auch verpflichtend sein. In jedem Falle sind die Übungen eine gute Möglichkeit, um den vermittelten Stoff zu rekapitulieren und an praktischen Beispielen zu demonstrieren. Dies dient nicht zuletzt auch der Klausurvorbereitung. Diese wird meist am Ende des Semesters geschrieben. Wer die dafür vorgesehenen Credit Points bekommen möchte, muss mindestens 50% der Klausuraufgaben richtig beantwortet haben. Dies ist auch die Voraussetzung, um die Klausur zu bestehen und mindestens die Note "ausreichend" zu erhalten.