Weiterbildungsförderung: Diese Mittel und Wege ermöglichen eine Weiterbildung

Geschrieben von mevaleo am %d.%m.%Y um %H:%i Uhr

Sich stetig weiterzubilden ist heutzutage von großer RelevanzIn unserer heutigen Zeit ist das stetige Erweitern des Wissens unumgänglich. Vor allem im Berufsleben gehört das konsequente Weiterbilden und Aneignen neuer Fähigkeiten dazu. Das optimale Hintergrundwissen ist für die Karriere und damit verbundene Aufstiegschancen besonders wichtig. Dieser Artikel informiert darüber, welche Möglichkeiten und staatlichen Förderungen für eine Weiterbildung zur Verfügung stehen.

Weiterbildung durch gesetzliche Regelungen

Die genaue Bezeichnung für gesetzlich geregelte Weiterbildungsmaßnahmen lautet Fortbildungsordnung. Sowohl im Berufsbildungsgesetz wie auch in der Handwerksordnung sind die Bedingungen für eine Weiterbildung von der Regierung festgehalten. Sie definieren die geforderten Vorkenntnisse, das Ziel der Ausbildung und deren Inhalt. Die Regierung ist jedoch nicht nur für die Vorgaben zuständig. Sie legt zudem Fördermöglichkeiten auf staatlicher Ebene fest. Diese umfassen unter anderem das Meister-BAföG und verschiedene Bildungsprämien.

Die Agentur für Arbeit stellt Bildungsgutscheine aus. Sie garantiert damit, dass der Staat die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen trägt. Diesen erhalten deutsche Staatsbürger, welche von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Gründe dafür können körperliche Probleme oder auch ein vorangeschrittenes Alter sein. Der Anspruch besteht allerdings nur nach einem vorherigen Gespräch mit einem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Berufstätige können diese Förderung unter dem Vorbringen existenzieller Gründe erhalten. Sie müssen nachweisen, dass ein Fernbleiben von der Fortbildung ihre zukünftige Existenz bedroht.

Die Bildungsprämie steht Erwerbstätigen mit einem Einkommen von maximal 20.000 €, beziehungsweise 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Verheirateten zur Verfügung. Durch diese Förderung übernimmt der Staat 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 500 €. Der Bund möchte damit auch Geringverdienern die Teilnahme an einer Fortbildung ermöglichen. Genauere Infos gibt es dazu auf dieser speziellen Sonderseite.

Das Bundeskabinett entwickelte die Weiterbildungsprämie speziell für Langzeitarbeitslose und gering qualifizierte Personengruppen. Sie soll die Motivation der Teilnehmer stärken und belohnt sie bei bestehender Abschlussprüfung mit einer Prämie von 1.500 €. Für erfolgreiche Zwischenprüfungen erhalten Teilnehmer 1.000 €.

Das WeGebAU Programm fokussiert sich auf ungelernte Arbeiter. Die Förderung ermöglicht Beschäftigten in kleinen oder mittelständischen Betrieben, unter Lohnfortzahlung an Weiterbildungen teilzunehmen. Die Teilnehmer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Kosten für den Lehrgang komplett erstattet.

Welche alternativen Förderungen stehen Interessenten zur Verfügung?

Nicht für jeden Interessenten kommt eine direkte Förderung auf staatlicher Ebene infrage. Für sie bestehen jedoch weitere Möglichkeiten, an einer Fortbildung teilzunehmen.

Weiterbildung durch Finanzierung

Mit einem Kredit findet zwar keine direkte Förderung statt, die gestaffelte Rückzahlung macht Weiterbildung jedoch erschwinglich. So steht jedem Arbeitnehmer die Option offen, die eigenen Fähigkeiten auszubauen und das persönliche Wissen zu erweitern. Selbst bei einer geringen Bonität ist dies machbar, etwa durch einen Schweizer Kredit: Hierfür wird etwas eigenes Einkommen vorausgesetzt. Alternativ bieten einzelne Banken Kredite für Geringverdiener an, deren Konditionen aber auch gut verglichen werden sollten.

Förderungen durch den Arbeitgeber

Unternehmern ist bewusst, dass sie maßgeblich gewinnen durch die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter haben. Mit den angeeigneten Fähigkeiten und dem erlernten Wissen kann der Angestellte deutlich zum Erfolg der Firma beitragen. Beschäftigte können mit ihrem Arbeitgeber eine Beteiligung an den Lehrgangskosten, ein Darlehen, Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Freistellung verhandeln.

Viele Unternehmer beteiligen sich an den Kosten für die Weiterbildung oder übernehmen diese komplett. Die Firma kann die Ausgaben steuerlich absetzen und situationsabhängig sogar Fördergelder beantragen. Zusätzlich bindet sich der Mitarbeiter in vielen Fällen für eine bestimmte Zeit an das Unternehmen. Dafür setzt der Personalleiter eine Vereinbarung auf, in der festgehalten ist, dass der Angestellte nach der Fortbildung mindestens für einen vorgegebenen Zeitraum in der Firma verbleibt. Kündigt er vorzeitig, muss er die Kosten ganz oder teilweise erstatten.

Arbeitgeber unterstützen häufig ihre Angestellten bei Weiterbildungsmaßnahmen Zusätzlich stehen Mitarbeitern meist fünf Tage im Jahr für Bildungsurlaub zur Verfügung. Der Betrieb muss seine Angestellten für Weiterbildungsmaßnahmen freistellen und eine Lohnfortzahlung gewährleisten. Diese Zeit ist unabhängig vom regulären Urlaubsanspruch und darf keinesfalls darauf angerechnet werden. Der Bildungsurlaub ist vom Gesetzgeber geregelt und gilt in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

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