Weiterbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetzt (QuaChaG) spricht Unternehmen hohe finanzielle Zuschüsse für die Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter zu: Je kleiner das Unternehmen, desto höher können diese ausfallen. Warum wurde das Qualifizierungschancengesetzt geschaffen? Wer profitiert davon besonders und wie hoch genau sind die Zuschüsse eigentlich? Dieser Artikel widmet sich der Klärung dieser Fragen und nimmt sich auch weiterführenden Anliegen an – beispielsweise, ob es einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung auf Weiterbildung seitens der Arbeitnehmer gibt.

Die sich schnell verändernde Arbeitswelt ist für viele Arbeitsplätze eine Gefahr: Vor dem Hintergrund der digitalen Transformation sind viele Prozesse und Jobs in naher Zukunft von Computern zu bewerkstelligen: Die Arbeitnehmer in diesen Positionen müssen sich nach Alternativen umsehen – was mit einer Weiterbildung natürlich vereinfacht wird. Für geringqualifizierte, ältere oder arbeitssuchende Personen wird eine solche Weiterbildungsmaßnahme nach wie vor durch diverse Programme seitens der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Doch seit 2018 verlagert sich der Förderungsschwerpunkt auch auf den Arbeitnehmer, ganz unabhängig von Position, Alter oder Ausbildung: Das Qualifizierungschancengesetzt ist in Kraft getreten.

Das Qualifizierungschancengesetzt fördert die Weiterbildung von Arbeitnehmern

WeiterbildungUnternehmen haben seit jeher den Anspruch, die eigenen Mitarbeiter im Unternehmen zu halten – denn mit Ihnen geht ansonsten auch stets Erfahrung und Know-How verloren. Um eine dauerhafte Anstellung im Unternehmen zu sichern, bedarf es einer Flexibilität, dank der die Mitarbeiter sich an äußere Umstände schnell anpassen können – zum Beispiel im Sinne der digitalen Transformation: Es wird notwendig, Mitarbeiter weiterzubilden. Durch das Qualifizierungschancengesetz finden Unternehmen dafür finanzielle Unterstützung seitens des Bundes: Ab dem 18. Dezember 2018 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres nun erweiterten bisherigen Programms der „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ einen Teil der Weiterbildungskosten. Das dafür veranschlagte Budget liegt pro Jahr bei max. 6,2 Mrd. Euro. 

Welche Kriterien müssen für den Anspruch auf Weiterbildungsförderung durch das QuaChaG erfüllt sein?

Im Sozialgesetzbuch findet sich ein neuer Paragraf für das Qualifizierungschancengesetz, der die Kriterien nennt, die für eine Weiterbildungsförderung erfüllt sein müssen:

  • Zwischen den Weiterbildungen eines Arbeitnehmers und zur letzten Berufsausbildung muss eine Zeit von 4 Jahren liegen.
  • Die Weiterbildung ist von einem externen Bildungsträger mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden, wobei auch eine In-House Schulung möglich ist.
  • Wie Dauer der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 160 Stunden betragen. Das entspricht bei einer 40-Stunden Woche einer Dauer von 4 Wochen.
  • Weiterbildungen sind nur dann förderungswürdig, wenn sie Kenntnisse vermitteln, die außerhalb des bisherigen notwendigen inhaltlichen Spektrums für die aktuelle Position des Arbeitnehmers liegen. Das übergeordnete Ziel ist, die Qualitäten des Arbeitnehmers zukunftsfähig zu machen.

Daraus lässt sich ableiten, dass z.B. ein Kurs zum Vermitteln erweiterter Fähigkeiten für ein Tabellenkalkulationsprogramm bei einem Betriebswirt nicht förderungswürdig ist. Wohl aber wäre dies bei einer Weiterbildung zum Drohnenpiloten beispielsweise bei Sicherheitspersonal der Fall. Die Weiterbildungsmaßnahme darf nicht zum Großteil im Interesse des Unternehmens liegen, sondern soll wenigstens zum gleichen Teil auch dem Arbeitnehmer dienlich sein. 

Darüber hinaus gilt natürlich, dass die Bundesagentur für Arbeit jeden beantragten Weiterbildungszuschuss überprüfen und genehmigen muss. Erst dann wird im Kontext des Qualifizierungschancengesetzes ein Bildungsgutschein zum Einlösen beim Bildungsträger ausgestellt. Außerdem soll hiermit erwähnt sein, dass die Förderung bzw. die Weiterbildungsmaßnahme auch in Teilzeit möglich ist.

Wie hoch ist der Zuschuss für Arbeitgeber?

Die Bundesagentur für Arbeit gewährt Weiterbildungskostenzuschüsse auf zwei Arten: Zum einen direkt als Kostenübernahme der eigentlichen Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme. Zum anderen aber auch durch die Kostenübernahme von Gehaltszahlungen, insofern der Arbeitnehmer für die Zeit der Weiterbildung von seiner Arbeit freigestellt ist. Die Höhe der Lohnkosten- und Weiterbildungskostenzuschüsse hängt von der Größe des Unternehmens ab. Es gilt hierbei die folgende Staffelung:

Zuschüsse/Unternehmensgröße  Bis zu 10 Mitarbeiter  Bis zu 250 Mitarbeiter Ab 250 Mitarbeiter Ab 2500 Mitarbeiter
Lehrgangskosten  100% 50% 25% 15%
Arbeitsentgelt  75% 50% 25% 25%

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/

Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass kleine Unternehmen bzw. Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern am meisten von dem QuaChaG profitieren – im Umkehrschluss aber auch die größten Schwierigkeiten mit dem Ausfall eines Mitarbeiters haben. So gesehen schafft das Qualifizierungschancengesetz gleiche Möglichkeiten für alle und möchte dem Ungleichgewicht der Weiterbildungsmaßnahmen entgegenwirken – die nämlich in großen Unternehmen viel öfter anzutreffen sind als in kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), da dies für letztere eine viel größere Hürde darstellt.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung?

Eine Weiterbildung ist eine sogenannte Ermessensleistung seitens des Arbeitgebers – somit besteht für Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung. Außerdem führt diese Sachlage dazu, dass Arbeitnehmer bzw. Angestellte und Mitarbeiter eine Weiterbildung im Kontext des Qualifizierungschancengesetzes nur dann durchführen können, wenn dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist – denn dieser ist finanziell direkt davon betroffen.

Angestellte und Unternehmen profitieren vom Qualifizierungschancengesetz

Entsprechend obiger Tabelle profitieren kleine Unternehmen von höheren Zuschüssen als große – aber was bringt das QuaChaG darüber hinaus? Sowohl Angestellte bzw. Arbeitnehmer als auch Unternehmer bzw. Arbeitgeber profitieren von einer Weiterbildungsförderung durch das QuaChaG: 

Angestellte bekommen durch dieses Gesetzt ein Recht auf Beratung für eine Weiterbildung zugesprochen und profitieren natürlich von den Inhalten und den Effekten der Weiterbildungsmaßnahme, die letztlich dafür sorgt, dass sie auf lange Sicht für den Arbeitsmarkt interessant bleiben – über transformative Prozesse wie den der Digitalisierung hinaus.

Arbeitgeber wiederum profitieren kurzfristig von den finanziellen Hilfen seitens der Bundesagentur für Arbeit. Sie finden darin finanzielle Entlastung und haben am Ende der Maßnahme besser ausgebildete Mitarbeiter an Bord, dank denen das Unternehmen selbst besser für die Zukunft gewappnet ist. Darüber hinaus fördert die Weiterbildung über das Unternehmen den Zusammenhalt bzw. das Zugehörigkeitsgefühl zu diesem. Entsprechend ist dies auch eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, Arbeitgeber enger an sich zu binden.

Zusammenfassung

Mit dem QuaChaG sichert die Bundesregierung über die Bundesagentur für Arbeit besonders kleinen, aber auch großen Unternehmen finanzielle Hilfen für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer zu. Dabei liegt der Fokus auf einer dadurch gewonnenen Zukunftsperspektive für die Arbeitnehmer, was entsprechende Voraussetzungen für die Genehmigung der Zuschüsse bedingt. Unternehmen haben über den finanziellen Anreiz und das größere Know-How der Mitarbeiter hinaus auf Grund der Stärkung der Unternehmenszugehörigkeit Motivation, die eigenen Mitarbeiter weiterzubilden. Für weiteren Informationen steht die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung:

Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes

Der richtige Ansprechpartner für weiterführende Informationen zu einer potentiellen Förderung über das Qualifizierungschancengesetz ist natürlich der Förderungsträger, die Bundesagentur für Arbeit: Diese ist im gesamten Bundesgebiet unter der kostenfreien Nummer 0800 45555 für Fragen und Beratungen per Telefon verfügbar und bieten zum Beispiel Informationen über zugelassene Bildungsträger in der Nähe oder über den Vorgang der Beantragung der Zuschüsse.