Unterschied zwischen Volljurist, Jurist und Wirtschaftsjurist

Immer wieder kommt die Frage auf, was es mit den unterschiedlichen Bezeichnungen rund um den Begriff Jurist auf sich hat. Wir klären auf wofür die einzelnen Berufsbezeichnungen stehen und was sie machen (dürfen).

Volljurist

In diese Kategorie fallen Personen, die eine Fähigkeit zum Richteramt erlangt haben. Neben einem Studium der Rechtswissenschaft müssen dafür auch das erste Staatsexamen und das zweite Staatsexamen (diesem geht ein Rechtsrefendariat voraus) erfolgreich abgeschlossen sein. Als Volljurist (und nur als solcher) kann man Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Notar und Richter werden. Auch die Rechtsberatung ist ausschließlich dieser Personengruppe erlaubt. In der derzeitigen Situation ist es in Deutschland nicht möglich, berufsbegleitend Volljurist zu werden.

Jurist

Um sich Jurist nennen zu können, muss man ein Studium der Rechtswissenschaft erfolgreich abgeschlossen haben. Das Studium umfasst u. a. die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Das Studium der Rechtswissenschaft wird auch als Fernstudium angeboten.

Wirtschaftsjurist

Wirtschaftsjuristen haben ein spezialisiertes Wirtschaftsrecht Studium an einer Fachhochschule abgeschlossen. In diesem werden nicht nur wirtschaftsrechtliche Inhalte vermittelt, sondern auch wirtschaftswissenschaftliche. Durch diese fachliche Doppelqualifikation können sie Entscheidungen aus der betriebswirtschaftlichen Sicht treffen und gleichzeitig die rechtliche Situation berücksichtigen. Gerade für die Bereiche Projektmanagement und die Durchführung einer Due Diligence Prüfung eignen sich Wirtschaftsjuristen. Die Bezeichnung Wirtschaftsjurist ist, anders als der Begriff Rechtsanwalt, nicht geschützt. In unser Datenbank finden Sie auch Angebote für das Fernstudium Wirtschaftsrecht.

Teilweise wird die Bezeichnung Wirtschaftsjurist auch als eine zusätzliche akademische Qualifikation an einer Universität, zusätzlich zum Volljurist, betrachtet.