Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die zuständige Behörde für alle Teilnehmer, die sich über Fernunterricht weiterbilden oder sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit über Fernlehrgänge qualifizieren möchten. Die zentrale Behörde wurde zum Schutz der Teilnehmer nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG gegründet und entscheidet über die Zulassungen der angebotenen Fernlehrgänge. Gegründet und im Staatsvertrag festgeschrieben wurde die staatliche Behörde im Jahr 1978. Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde der Staatsvertrag im Jahr 1991 auf alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland ausgeweitet. Der Staatsvertrag ist unbefristet und kann jederzeit gekündigt werden. Der Sitz der Behörde ist in Nordrhein-Westfalen.

Die ZFU prüft Fernlehrgänge.Die Leitung der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht wird von den Kultusministern oder den Senatoren der einzelnen Bundesländer bestellt. Zum Verwaltungsausschuss der Behörde werden je ein Vertreter und ein stellvertretendes Mitglied aus jedem Bundesland bestimmt. Dieser Ausschuss wählt einen Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren, der sich ohne Einschränkung zur Wiederwahl stellen kann. Der Verwaltungsausschuss der Zentralstelle für Fernunterricht überwacht die Geschäftsführung und ist zuständig für alle grundsätzlichen Aufgaben und Angelegenheiten der Behörde. Im Einzelnen sind dies Stellungnahmen zur Stellenbesetzung leitender Bediensteter, Empfehlungen für den Haushaltsvoranschlag der Behörde und der Beschluss der Richtlinien der Zentralstelle.

Die wichtigsten Aufgaben der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) sind die Prüfung auf Eignung und die Zulassung von Fernlerngängen. Hierbei werden die Lehrgänge von der Behörde auf Inhalt, Dauer und Ziel überprüft. Des Weiteren achtet die Behörde auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften nach dem Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der einzelnen Länder. Auch Änderungen von bereits zugelassenen Lehrgängen werden von der Zentralstelle für Fernunterricht geprüft und genehmigt. Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erstellt zudem jährlich ein aktuelles Verzeichnis über die aktuellen Angebote an Fernlehrgängen und Hobby-Lehrgängen. Als staatliche Behörde kann die ZFU Bußgelder bei Verstößen gegen das FernUSG erheben.

Weitere Informationen: www.zfu.de