Kein Studienplatz mehr da – was tun?

Das Abitur ist überstanden, der nächste Schritt steht an. Das Traumstudium ist gefunden und die Bewerbung abgeschickt. Dann der Rückschlag: Die Hochschule lehnt ab und will nicht, dass man dort studiert. Wie kann es jetzt weitergehen? Ist eine Absage endgültig? Nein, ist sie nicht. Durch eine Studienplatzklage kann man trotz einer Absage von einer Hochschule noch einen der begehrten Plätze bekommen.

1. Voraussetzungen

Kein Studienplatz bekommen? StudienplatzklageZunächst einmal ist es wichtig zu wissen, weshalb der Antrag auf einen Studienplatz abgelehnt wurde. Wurde er aufgrund von Formfehlern (nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe) abgelehnt, ist eine Klage in der Regel aussichtslos. In diesem Fall sollte man sich im Folgesemester erneut korrekt bewerben oder auf eine der anderen am Ende genannten Möglichkeiten zurückgreifen.

Wurde die Absage allerdings erteilt, weil die Hochschule keine Kapazitäten mehr frei hat, hat man noch eine Chance. Es ist dann wichtig, eine kompetente Anwaltskanzlei mit in das eigene Vorhaben einzubeziehen, da etliche rechtliche Formalitäten beachtet werden müssen. Die Anwälte beantragen dann in der Regel einen Studienplatz außerhalb der von der Hochschule angegebenen Kapazitäten. Wird dieser Antrag abgelehnt, wird er gerichtlich geprüft. Bei sämtlichen Anträgen sind in diesem Verfahren Fristen einzuhalten, die sich je nach Bundesland und Hochschule unterscheiden können. Unter anderem um die korrekte Einhaltung dieser Fristen kümmert sich der Anwalt. 

Nun muss die Hochschule nachweisen, dass sie all ihre Studienplatzkapazitäten ausgeschöpft hat. Kann sie das nicht, werden die freien Plätze an die Kläger vergeben. In der Regel geschieht das per Losverfahren, da es meist zu wenig Plätze gibt, um alle aufzunehmen. Geht man in diesem Losverfahren leer aus, kann man zum gewählten Zeitpunkt an der jeweiligen Hochschule endgültig nicht studieren. 

Das Verfahren kann etwas anders aussehen, wenn man einen Masterstudienplatz einklagen möchte oder gegen eine Hochschule klagt, die eine lokale Zulassungsbeschränkung hat. Die genauen Unterschiede führen hier zu weit, aber in diesem Forum für Studenten kann man sich in die Thematik und Einzelfälle einlesen.

2. Kosten

So kommt man doch noch an den StudienplatzDie Kosten für eine Studienplatzklage schwanken je nachdem, wie weit man in bestimmten Verfahren voranschreiten muss. Sie können zwischen 50€ bis zu weit über 1000€ betragen. Diese Summen sind nach oben offen, wenn man mehrere Hochschulen auf Studienplätze verklagt. Es kommt auch vor, dass sich Hochschule und Kläger auf einen Vergleich einigen: Der Kläger erhält einen Studienplatz, wenn er selbst die Kosten des Verfahrens trägt. Erwägt man ernsthaft, einen Studienplatz einzuklagen, sollte man vorher genau die eigene Rechtsschutzversicherung prüfen: Viele Policen schließen Studienplatzklagen oder Verwaltungsrecht im Allgemeinen aus ihren Leistungen aus. Ist das der Fall, oder hat man keine eigene Rechtsschutzversicherung, muss man die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

3. Alternativen

Falls alle Versuche und Bemühungen fehlschlagen, muss der Traum vom Studium an sich noch nicht ausgeträumt sein. Nicht nur die Bewerbung an der Hochschule in einer anderen Stadt in Deutschland ist eine Option, sondern einige Studiengänge bieten die Möglichkeit, Wartesemester zu sammeln. In dieser Zeit kann man eine Ausbildung oder eine unserer Weiterbildungen in einem wunschstudiumsnahen Bereich absolvieren, was einem in der späteren Laufbahn zu Gute kommt. Außerdem wird es immer beliebter, im Ausland zu studieren. Die Kosten dafür sind zwar meist höher als in Deutschland, aber die Zulassungsbeschränkungen sind in der Regel wesentlich entspannter. Möchte man sich über ein Auslandsstudium informieren, bietet der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) auf seiner Website die Möglichkeit dazu.