Juniorprofessur

JuniorprofessurDie Juniorprofessur wurde im Jahre 2002 offiziell eingeführt. Damit soll jungen und talentierten Wissenschaftlern, die ihre Doktorarbeit mit hervorragenden Ergebnissen abgeschlossen haben, die Chance gegeben werden, direkt eine Professur zu übernehmen, ohne dabei den Umweg der Habilitation gehen zu müssen. Trotzdem handelt es sich bei der Juniorprofessur nur um eine befristete Qualifikation, die nicht nur mit einem geringeren Gehalt, sondern auch mit einer geringeren Lehrverpflichtung einher geht. So wird in der Regel erwartet, dass ein Juniorprofessor 4 Semesterwochenstunden hält, während sich diese Zahl bei einer regulären Professur auf 8 Semesterwochenstunden erhöht.

In den allermeisten Fällen werden die Juniorprofessoren befristet verbeamtet, eine befristete Anstellung ist eher selten. Einige Juniorprofessoren verfügen bereits über eine umfangreiche Ausstattung und mehrere Mitarbeiter, andere müssen eher mit weniger Unterstützung auskommen. Wie dies im konkreten Einzelfall aussieht, hängt nicht nur von der persönlichen Qualifikation des Juniorprofessors, sondern auch von den örtlichen Gegebenheiten an der Universität und der jeweiligen Fakultät ab.

Die wichtigste Einstellungsvoraussetzung für einen Juniorprofessor ist eine hervorragende Promotion. Darüber hinaus kann die Einstellung auch noch von einigen anderen Faktoren abhängig gemacht werden. Welche dies sind, entscheidet eine spezielle Berufungskommission, die nicht nur über die Besetzung einer Juniorprofessur zu befinden hat, sondern nach 3 bis 4 Jahren eine Zwischenevaluation durchführen muss, bei der die endgültige Eignung des Juniorprofessors für die wissenschaftliche Laufbahn festgestellt werden muss. Ist das Ergebnis dieser Zwischenevaluation positiv, wird die Juniorprofessur in der Regel in eine unbefristete Professur umgewandelt. Ein negatives Ergebnis führt hingegen dazu, dass die betreffende Person als nicht geeignet für die wissenschaftliche Laufbahn eingestuft wird, mit der Konsequenz, dass die Professur nicht fortgeführt werden kann. Trotzdem kann die Juniorprofessur noch ein weiteres Jahr bestehen. Dies soll den Übergang in ein anderes Arbeitsverhältnis und in eine nichtakademische Laufbahn erleichtern.

Insbesondere in den Geisteswissenschaften und im juristischen Bereich gibt es auch heute noch zahlreiche Vorbehalte gegen die Juniorprofessur. Aus diesem Grunde werden dort oft Bewerber bevorzugt, die den klassischen Weg über eine Habilitation gegangen sind. In den Naturwissenschaften findet die Juniorprofessur hingegen breite Akzeptanz und wird dort bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert.