Habilitation

HabilitationBei der Habilitation handelt es sich um die höchstrangige Prüfung an deutschen Hochschulen. Sie dient der Überprüfung und Anerkennung der Lehrbefähigung - der sogenannten Facultas Docendi - in einem bestimmten Fach und stellt eine Voraussetzung für die Erteilung der Lehrberechtigung (Venia Legendi) dar. Geprüft wird während des Habilitationsverfahrens, das von einer Habilitationskommission geleitet wird, ob der Habilitand in der Lage ist, sein Fach in dessen Gesamtheit in angemessener Weise in Forschung und Lehre zu vertreten. Verläuft das Habilitationsverfahren erfolgreich, so erwirbt der Habilitand den akademischen Titel Privat-Dozent (Priv.-Doz. bzw. PD). An einer Vielzahl von Universitäten ist es mittlerweile üblich, zusätzlich zu diesem Titel den akademischen Grad eines Doctor habilitatus (Dr. habil.) zu verleihen, der auch dann erhalten bleibt, wenn die Lehrtätigkeit beendet wird.

Eine Habilitation kann erst dann erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören in der Regel die vorherige Promotion als Nachweis der Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Forschen, eine Habilitationsschrift sowie weitere wissenschaftliche Veröffentlichungen, die die wissenschaftlichen Kompetenzen des Habilitanden belegen. Im Gegensatz zur Dissertationsschrift muss eine Habilitationsschrift nicht veröffentlicht werden, jedoch muss sie bestimmten, genau festgelegten inhaltlichen und formalen Anforderungen entsprechen. Da während des Habilitationsverfahrens neben den Fähigkeiten im Bereich des wissenschaftlichen Forschens auch die Befähigung zum wissenschaftlichen Lehren überprüft wird, zählen Nachweise über Lehrerfahrungen ebenfalls zu den Voraussetzungen einer Habilitation. Sind seitens des Habilitanden keine entsprechenden Voraussetzungen vorhanden, was häufig dann der Fall ist, wenn bislang ausschließlich außerhalb der Hochschule geforscht wurde, wird die didaktische Kompetenz des Habilitanden im Zuge des Habilitationsverfahrens anhand mehrerer Probevorlesungen überprüft.

Die Habilitation gehört nach den meisten landesrechtlichen Hochschulgesetzen seit 2003 bzw. 2005 nicht mehr zu den notwendigen Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur, kann sich jedoch noch immer bei der Berufung zum Hochschulprofessor als hilfreich erweisen, wobei sich die tatsächliche praktische Bedeutung zwischen den einzelnen Fächern beträchtlich unterscheidet.