Finanzierung des berufsbegleitenden Studiums

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Ein berufsbegleitendes Studium ist eine Weiterqualifikation neben dem eigentlichen Beruf. Dabei gibt es unterschiedliche Arten des berufsbegleitenden Studiums. Zum einen gibt es das Fernstudium, in dem der Lerninhalt zum größten Teil mit schriftlichen Studienmaterialien und im E-Learning erarbeitet wird. Die andere Variante ist ein Wochenend- bzw. Abendstudium. Bei dieser Form des Studiums gibt es Vorlesungen am Abend bzw. am Wochenende.

Studium Finanzierung Um ein berufsbegleitendes Studium zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Nächstliegende ist es, das Studium von seinem Gehalt zu finanzieren. Wer das Studium nicht mit seinem Gehalt finanzieren kann oder will, dem stehen zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Verfügung.

Der Arbeitgeber

Den weiterbildungswilligen Berufstätigen bleibt es in der Regel selbst überlassen, ob sie ihren Arbeitgeber einweihen wollen oder nicht. Wenn sie sich dafür entscheiden, können sie nicht selten in den Genuss von Vergünstigungen durch ihren Arbeitgeber kommen. Oft bietet der Arbeitgeber eine monatliche oder jährliche finanzielle Unterstützung für das Studium beziehungsweise eine Kostenrückerstattung am Ende der Studienzeit und nach erfolgreich bestandener Prüfung.

Stipendien

Neben dem Arbeitgeber gibt es noch einige weitere Förderungsmöglichkeiten für ein Studium, die in Anspruch genommen werden können. Unter anderem zählen Stipendien zu diesen Möglichkeiten. Zwei wichtige Stipendien sind das Aufstiegsstipendium und das Weiterbildungsstipendium.

Das Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es unterstützt talentierte Berufstätige ohne Hochschulreife bei der Finanzierung eines Studiums. Um das Aufstiegsstipendium in Anspruch nehmen zu können, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. U.a. muss eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss die Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 1,9 abgeschlossen worden sein. Eine Altersbeschränkung für das Stipendium gibt es nicht. Die Förderungshöhe kann sich auf bis zu 1.700,- Euro jährlich belaufen. Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss sich bewerben. Wer schlussendlich das Stipendium erhält, wird in einem Auswahlverfahren entschieden.

Das Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und richtet sich an alle unter 25-Jährigen mit einem Berufsausbildungsabschluss, der mit einer Note von ebenso mindestens 1,9 bestanden wurde. Die Höhe des Stipendiums beträgt 5.100,- Euro, die auf die einzelnen Jahre des Studiums aufgeteilt werden. Es kann nur für ein Erststudium, das inhaltlich auf der Ausbildung und Berufstätigkeit aufbaut, beantragt werden. Wichtig: Das Studium darf zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen worden sein.

Stipendien der Bildungsanbieter

Viele Bildungsanbieter haben ein eigenes Stipendienprogramm, mit dem sie die Studiengebühren einiger Studenten teilweise oder komplett übernehmen. Im Einzelfall sollte man sich bei den jeweiligen Anbietern über angebotene Stipendien informieren und sich beraten lassen.

Das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium wurde zum Sommersemester 2011 eingeführt und hat das Ziel, leistungsfähige Studierende finanziell zu unterstützen. Die Förderung des Stipendiums beträgt 300,- Euro pro Monat. Finanziert wird das Stipendium zu jeweils 50% vom Bund und von privaten Trägern. Das Auswahlverfahren legen die einzelnen Hochschulen selbst fest, daher muss man sich bei den jeweiligen Anbietern über die genauen Voraussetzungen informieren.

Stipendien von Stiftungen und Studienförderwerken

Es gibt zahlreiche Stiftungen und Studienförderwerke, die Stipendien in unterschiedlicher Höhe und unter verschiedenen Voraussetzungen anbieten. Genauere Informationen erhält man bei den jeweiligen Stiftungen. Hier seien einige genannt:

Bildungsfonds

Bildungsfonds unterstützen Studierende finanziell in ihrer Studienzeit. Je nach Anbieter kann man einen Gesamtbetrag von bis zu 40.000,- Euro erhalten. Nach Studienabschluss wird dann ein individuell festgelegter Prozentsatz (ca. 4 - 10%) des Bruttogehalts über einen bestimmten Zeitraum an den Bildungsfonds zurückgezahlt.

Der Festo Bildungsfonds

Der Festo Bildungsfonds sieht eine finanzielle Unterstützung während des Studiums von bis zu 800,- Euro im Monat und insgesamt maximal 40.000,- Euro vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Festo Bildungsfonds ist entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Bachelor-Studium.

Der Europäische Sozialfonds (ESF)

Der ESF ist nur für Master-Studierende zugänglich und unterstützt die Studenten um bis zu 50% der anfallenden Studiengebühren, jedoch maximal bis zu 6.000,- Euro. Voraussetzung zur Förderung ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium und dass der Master-Studiengang inhaltlich auf dem Bachelor aufbaut. Der ESF muss vom Arbeitgeber beantragt werden und wird auch nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus klein- und mittelständischen Unternehmen vergeben.

Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt Soldaten finanziell bei einem Studium. Diese sollen durch das Studium einen leichteren Übergang in einen zivilen Beruf haben. Die Förderung umfasst die komplette oder anteilige Übernahme der Studienkosten. Voraussetzung für die Übernahme der Studienkosten ist eine erfolgte Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Förderungen in einzelnen Bundesländern

In vielen Bundesländern gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten für Zertifikatskurse, die je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet sind. Die üblichen Förderungen sind so genannte Bildungsschecks. Diese werden an im jeweiligen Bundesland ansässige Personen vergeben. Die Höhe der Schecks beträgt zumeist bis zu 500,- Euro, in Einzelfällen kann die Summe aber höher sein.

Die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist ein Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.

Der Prämiengutschein

Mit diesem Gutschein wird die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,- Euro jährlich, übernommen. Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden. Der Prämiengutschein kann für alle nicht-akademischen Weiterbildungen genutzt werden. Voraussetzung für die Förderung durch den Gutschein ist eine erfolgte Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Außerdem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 20.000,- Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) betragen.

Das Weiterbildungssparen

Das Weiterbildungssparen setzt voraus, dass man vermögenswirksame Leistungen anspart. Dabei wird eine vorzeitige Entnahme aus dem angesparten Guthaben genehmigt, ohne dass das Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Prämiengutschein genutzt werden. Auch eine Kombination beider Komponenten ist möglich, so dass der nötige Eigenanteil für den Prämiengutschein durch das Weiterbildungssparen erbracht werden kann. Das Weiterbildungssparen ist unabhängig vom aktuellen Einkommen, so dass auch Mehrverdiener davon profitieren können.

Meister-BAföG

Für nichtakademische Weiterbildungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Meister-BAföG in Anspruch zu nehmen. Förderfähig sind dabei sowohl Voll- als auch Teilzeitausbildungen mit dem Abschlussziel Meister, Techniker, Betriebswirt o.ä. Der Maßnahmebeitrag inklusive Prüfungsgebühr beläuft sich beim Meister-BAföG auf 10.226 EUR. Dabei werden 30,5 % der Gesamtsumme als Zuschuss gewährt. Über den Restbetrag kann bei Bedarf ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend.

Vergünstigungen der Bildungsanbieter

Viele Bildungsanbieter bieten Vergünstigungen für einige Personengruppen, wie z.B. Auszubildende, Arbeitslose oder Behinderte. Weiterhin gibt es bei vielen Bildungsanbietern die Möglichkeit, die Regelstudienzeit kostenfrei zu verlängern. Hier gilt es, sich bei den jeweiligen Anbietern gesondert darüber zu informieren, welche Möglichkeiten angeboten werden.

Bildungskredite

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht in der Aufnahme eines Bildungskredits. Viele Banken bieten zinsgünstig Kredite für Studenten, so z.B. die Sparkasse, die Commerzbank oder die Deutsche Bank. Das Modell des Bildungskredits sieht eine monatliche Auszahlung eines bestimmten Betrags vor, der im Anschluss an das Studium in Raten wieder zurückgezahlt wird. Das Besondere dabei ist, dass nach dem Studium die Möglichkeit einer tilgungsfreien Zeit von meist bis zu 2 Jahren besteht. Die Höhe des Kredits hängt von der jeweiligen Bank ab, durchschnittlich wird monatlich bis zu 650,- Euro und im gesamten Studium maximal 40.000,- Euro ausgezahlt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder ein Studium können auch als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Anerkennung von Werbungskosten setzt allerdings voraus, dass sie im Zusammenhang mit der Ausübung oder der Weiterbildung im aktuell ausgeübten Beruf entstanden sind. Dies gilt auch für eine berufliche Weiterbildung. Außerdem muss bereits ein Erststudium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen worden sein. Bei Werbungskosten besteht der große Vorteil, dass sie auch als Verlustvortrag in das kommende Jahr mit übertragen werden können. Dies ist bei Sonderausgaben nicht der Fall. Diese können nur im laufenden Jahr und bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu den Werbungskosten schließen jedoch die Sonderausgaben auch solche Kosten mit ein, die durch eine völlig neue Ausbildung in einem anderen Beruf entstanden sind.