Ehrenprofessur

EhrenprofessurEine Ehrenprofessur kann nicht nur von staatlichen Universitäten und privaten Hochschulen, sondern auch von Stiftungen oder Regierungen vergeben werden. Die Ehrenprofessur ist in den allermeisten Fällen nicht an eine bestimmte akademische Vorbildung oder eine Promotion gebunden, sondern wird ausschließlich für besondere Verdienste in der Politik, der Wissenschaft, der Kunst oder der Geschichte verliehen.

Die Abkürzung für die Ehrenprofessur ist Prof. h. c., was so viel bedeutet wie "honoris causa" - die lateinische Übersetzung für "ehrenhalber". Da es allgemein üblich ist, die akademischen Titel in ihrer lateinischen Form anzugeben, gilt dies auch für die Ehrenprofessur. 
Die gesetzlichen Regelungen zur Ehrenprofessur können sich in den einzelnen Ländern zum Teil erheblich voneinander unterscheiden. Dies trifft auch auf die einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland zu. Aus diesem Grunde sind die Vergabekritierien für die Ehrenprofessur ein wichtiger Bestandteil der Hochschulgesetze der Ländern und nicht allein des Bundes.

Ein Ehrenprofessor ist nicht zu verwechseln mit einem Honorarprofessor. Letzterer zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass er über jahrelange wissenschaftliche Erfahrungen verfügt und die Eignung für eine Lehrtätigkeit an einer Universität erfolgreich nachgewiesen hat. Im Gegensatz zu einem ordentlichen Professor ist ein Honorarprofessor nicht fest angestellt, sondern hat lediglich eine bestimmte Anzahl von Stunden an der Universität zu absolvieren. Eine Verbeamtung liegt ebenfalls nicht vor. Honoarprofessoren können nicht nur Wissenschaftler, sondern auch erfolgreiche Künstler sein, die zusätzlich zu ihrer Tätigkeit einen Lehrauftrag an der Uni annehmen. 
Im Gegensatz zur Honorarprofessur ist die Ehrenprofessur nicht an eine Lehrtätigkeit geknüpft. Sie hat ausschließlich den Charakter einer Würdigung besonderer Leistungen. Ähnlich wie die Ehrendoktorwürde kann auch die Ehrenprofessur mehrmals vergeben werden. Dies dürfte insbesondere auf prominente Personen des öffentlichen Lebens zutreffen, die sich besondere Verdienste um eine Universität oder ein Land erworben haben. Mehrmalige Ehrenprofessuren sind erkennbar an der Bezeichnung Prof. h. c. mult., was so viel bedeutet wie "honoris causa multiplex."