Ehrendoktor

EhrendoktorEhrendoktor ist ein akademischer Titel, der keine Promotion erfordert, sondern ausschließlich ehrenhalber verliehen wird. Es gibt sogar einige Personen, die die Ehrendoktorwürde einer Universität tragen, ohne jemals ein Studium abgeschlossen zu haben.

Obwohl sich die Verfahrensweise durchaus ähnelt, unterscheiden sich die Vergabekritierien für die Ehrendoktorwürde bei den einzelnen Universitäten zum Teil erheblich. In den allermeisten Fällen dürften jedoch besondere wissenschaftliche oder akademische Verdienste eine entscheidende Rolle spielen. 
Darüber hinaus wird die Ehrendoktorwürde auch an Politiker, Künstler oder andere Personen des öffentlichen Lebens verliehen, die eine besondere Beziehung zu einer Universität oder einem Land haben.

Über die Vergabe der Ehrendoktorwürde entscheidet eine spezielle Vergabekommission der Universität. Sie hat das Recht, entsprechende Vorschläge der einzelnen Faktultäten zu prüfen und dann entweder zu befürworten oder abzulehen. Auch wenn ein regulärer Doktortitel keine Voraussetzung für die Verleihung der Ehrendoktorwürde ist, gibt es durchaus einige Personen, die beide Titel tragen. Sie können sowohl von der selben als auch von verschiedenen Universitäten stammen. So ist es zum Beispiel in der Praxis gar nicht so selten, dass sich eine Person, die sich besondere Verdienste um die Gründung einer Fakultät gemacht und dort viele Jahre als Wissenschaftler gewirkt hat, auch noch eine zusätzliche Ehrendoktorwürde dieser Fakultät erhält. 
Die Zahl der möglichen Ehrendoktortitel ist nicht begrenzt. So gibt es durchaus einige Personen, die nicht nur zwei bis drei, sondern sogar 10, 20, 30 oder mehr Ehrendoktortitel ihr Eigen nennen können. Dies trifft insbesondere auf prominente und allseits geschätzte Personlichkeiten zu.

Die Abkürzung für den Ehrendoktortitel ist Dr. h. c.; h. c. bedeutet dabei so viel wie "honoris causa". Dies ist die lateinische Bezeichnungfür das Wort "ehrenhalber". Wer mindestens drei Würdigungen erhalten hat, darf sich Dr. h. c. mult. nennen, was so viel heißt wie "honoris causa multiplex" oder "mehrfache Ehrendoktorwürde." Akademische Titel werden grundsätzlich immer in ihrer lateinischen Form angegeben.