Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess geht auf eine Erklärung aus dem Jahre 1999 zurück, die von damals 29 europäischen Bildungs- und Hochschulministern in Bologna (Italien) unterzeichnet wurde und die bisher größte europäische Hochschulreform in Gang setzte. Heute beteiligen sich insgesamt 47 Staaten inklusive Russlands, der GUS-Staaten und der Türkei an "Bologna", außerdem sind die EU-Kommission und weitere Organisationen aus dem Hochschulbereich involviert. Inzwischen ist die Hochschulreform zwölf Jahre alt, große Teile der Vereinbarungen von Bologna sind heute in der europäischen Hochschullandschaft Realität.

Bologna-Prozess: Intention und Inhalte

Reform der Studiengänge durch den Bologna-ProzessDie grundsätzliche Intention des Bologna-Prozesses war die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis 2010, in dem Studierende und Hochschulangestellte trotz der fortbestehenden Diversität der nationalen Systeme und der einzelnen Universitäten europaweit vergleichbare strukturelle Voraussetzungen vorfinden. Das Ziel europaweiter Hochschul-Mobilität verband sich dabei bald auch mit dem "europäischen Exzellenzprogramm" des Lissabonner Prozesses, nach dem die EU bis 2010 zum weltweit wettbewerbsfähigsten "wissensbasierten Wirtschaftsraum" werden sollte. Die offizielle Verkopplung beider Programme erfolgte 2003 auf der EU-Ministerkonferenz in Berlin.

Zentrale Punkte des Bologna-Prozesses für das Erreichen dieser Ziele waren die Einführung dreistufiger Studiengänge mit vereinheitlichten Abschlüssen sowie des europäischen Kreditpunkte-Systems ECTS, eine vereinfachte Anerkennung von Studienabschlüssen durch das "Diploma Supplement", Mobilitätsförderung im Hochschul-Sektor sowie die Kooperation aller "Bologna-Länder" bei der Implementierung eines gemeinsamen Qualitätsmanagements.

Bachelor, Master, PhD - ein Kernpunkt von Bologna

Eines der zentralen Resultate des Bologna-Prozesses ist die Einführung von drei abgestuften und aufeinander aufbauenden Ausbildungsgängen für das Hochschulstudium. Bereits der unterste Hochschulabschluss - der Bachelor - sollte europaweit berufsqualifizierende Wirkung haben - er erfordert eine Studienleistung von mindestens 180 ECTS-Kreditpunkten und wird nach sechs bis acht Semestern erreicht. Das sich anschließende Master-Studium erfordert mindestens 300 ECTS-Punkte für die gesamte Studiendauer und ist die Voraussetzung für eine Promotion. Die Studiendauer für den stärker akademisch ausgelegten Master variiert zwischen zwei und - in den meisten Studienfächern - vier Semestern.
Für den Erwerb des Doktor-Titels ist kein ETCS-Rahmen definiert, jedoch werden eigenständige Forschungsleistungen in einem zeitlichen Rahmen von drei bis vier Jahren erwartet. Durch die Einbindung der Promotion in den Bologna-Prozess sollte unter anderem die Verbindung von europäischem Hochschulraum und Forschungsraum geschaffen werden.

Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland

Zum Wintersemester 2010/11 waren über 80 Prozent der Studiengänge in Deutschland auf die neue Struktur umgestellt, an den Fachhochschulen ist die Studienreform nahezu hundertprozentig eingeführt. Die meisten bisher nicht auf "Bologna" umgestellten Fächer führen zum Staatsexamen oder kirchlichen Abschlüssen. Für die meisten Staatsexamensfächer befinden sich die Akkreditierungsvorgaben nach den Bologna-Kriterien bisher noch in der Entwicklung. Bereits 2008 hatten etwa 30 Prozent der Absolventen einen "Bologna"-Abschluss.