Bildungsprämie

Die Bildungsprämie unterstützt alle Erwerbstätigen, die sich in Kursen und Lehrgängen neues Wissen und neue Erfahrungen aneignen wollen.Immer wieder werden Klagen über einen Mangel an Fachkräften laut. Vor diesem Hintergrund nimmt die berufliche Weiterbildung einen großen Stellenwert ein. Nicht jeder aber ist dazu bereit, die eigene Ausbildung auch nach bestandenem Abschluss voranzutreiben und sich einem weiteren anstrengenden Lernprozess zu unterwerfen. Darüber hinaus stellen die mit der Fortbildung verbundenen Kosten vor allem für Geringverdiener ein nur schwer zu bewältigendes Problem dar. Abhilfe und Anreize soll hier die von der Bundesregierung eingeführte Bildungsprämie schaffen.

Unterstützung für Geringverdiener

Jeder, der über ein gewisses Einkommen verfügt, kann und soll die Kosten seiner Weiterbildung selbst übernehmen. Anders sieht es jedoch aus, wenn das erzielte Einkommen eine Fortbildung gar nicht oder nur unter erschwerten Umständen zulässt: In diesen Fällen greift das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützend ein. Geringverdiener mit einem Einkommen von weniger als 20.000 Euro im Jahr haben die Möglichkeit, die sogenannte Bildungsprämie in Anspruch zu nehmen, um ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Bei Verheirateten steigt die Verdienstgrenze auf 40.000 Euro. Wer das Angebot für sich nutzen möchte, muss persönlich an einer entsprechenden Prämienberatung teilnehmen. Diese wird in einer der vielen bundesweiten, staatlich anerkannten Beratungsstellen durchgeführt und ist grundsätzlich kostenlos. Weitere Voraussetzung ist, dass sich die gewählte Bildungseinrichtung überhaupt zur Annahme der Prämiengutscheine bereit erklärt.

Zur Qualität verpflichtet

Gemäß der für die Bildungsprämie geltenden Richtlinien haben die Anbieter der Weiterbildungsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass ihre Einrichtung eine hohe Qualität sicherstellt. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen ist durch eine gesetzliche Anerkennung, eine offizielle Zertifizierung oder durch andere Belege für die Qualitätssicherung des entsprechenden Angebots nachzuweisen. Beispiele hierfür sind Zeugnisse der Lehrkräfte, Nachweise über die Lehrpläne und das jeweilige Kursprogramm und die Überprüfung der Maßnahme im Rahmen einer Evaluation.

Förderphasen der Bildungsprämie

Ursprünglich sollte die 2008 ins Leben gerufene Bildungsprämie bis zum Ende des Jahres 2011 gelten. Das Projekt wurde jedoch um zwei Jahre verlängert - eine Bewerbung ist folglich noch bis einschließlich Dezember 2013 möglich. Die Finanzierung wird dabei nicht nur von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen, sondern auch von dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Das Konzept der Bildungsprämie setzt sich aus insgesamt zwei Komponenten zusammen: dem Bildungsprämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.

Den Bildungsprämiengutschein lässt sich nicht nur für Lehrgänge und Prüfungen verwenden, sondern auch für Zertifikate und alle sonstigen Fortbildungen, die auf eine zusätzliche berufliche Qualifikation hin ausgerichtet sind. Beantragen können ihn grundsätzlich alle Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Einkommen die bereits genannte Höchstgrenze nicht überschreitet. Auch während der Elternzeit können Mütter und Väter die Unterstützung in Anspruch nehmen. Wird er erteilt, übernimmt der Bund die Hälfte der Kosten, die im Rahmen der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme entstehen. Wurden bis zum Januar 2010 lediglich 154 Euro pro Jahr zugestanden, liegt die maximale Förderung derzeit bei 500 Euro jährlich. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, richtet sich nach den Kosten der jeweiligen Fortbildung. Sämtliche Kosten, die über den Wert des Bildungsprämiengutscheins hinausgehen, müssen von dem Weiterbildungswilligen selbst getragen werden. Dies kann aber auch auf dem Wege des Weiterbildungssparens geschehen.

Das Weiterbildungssparen ist der zweite Baustein der Bildungsprämie. Es ist unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens und kann somit von jedem Erwerbstätigen genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung des Weiterbildungssparens ist allerdings die Existenz eines durch die Arbeitnehmer-Sparzulage geförderten Ansparguthabens. Aus diesem ist nach der Änderung des Vermögensbildungsgesetzes eine vorzeitige Entnahme erlaubt, ohne dabei eine schädliche Wirkung herbeizuführen. Bevor ein entsprechender Spargutschein ausgestellt wird, muss zunächst eine persönliche Beratung erfolgt sein. Im Rahmen dieses Gesprächs wird nicht nur geprüft, ob die Voraussetzungen für das Weiterbildungssparen überhaupt erfüllt sind, sondern auch, ob das Weiterbildungsziel förderungswürdig ist. Im Falle einer positiven Beurteilung erhält der Weiterbildungswillige einen Spargutschein, mit welchem er sich bei der entsprechenden Maßnahme anmelden kann. Für die Einlösung ist wiederum das Finanzinstitut zuständig, bei dem die geförderte Anlage geführt wird.

Da das Weiterbildungssparen unabhängig von dem Prämiengutschein ist, können beide Fördermaßnahmen getrennt voneinander genutzt werden. In der Praxis empfiehlt es sich aber, den Eigenanteil für den Bildungsprämiengutschein mithilfe des Weiterbildungssparens zu erbringen, sofern dies denn möglich ist.