Auswahlverfahren von Hochschulen im Überblick

Informationen zum Auswahlverfahren zur Vergabe von StudienplätzenIn den letzten Jahren gab es in der bundesweiten Studienplatzvergabe zulassungsbeschränkter Fächer grundlegende Reformen. In diesen wurde das aktuelle Studienplatz-Auswahlverfahren "hochschulstart.de" entwickelt. Für die Bewerbung für einen Studienplatz sollte der angehende Student unbedingt wissen, wie das Auswahlverfahren abläuft und welche Möglichkeiten bestehen, angenommen zu werden.

 

Die grundsätzlichen Auswahlkriterien

Die internetbasierte, bundesweit gültige Studienplatzvergabe sieht für Fächer mit Zulassungsbeschränkung grundsätzlich folgende Auswahlkriterien vor:

  • Vorabquote von 12 Prozent aller Studienplätze für:
    • ausländische Studienplatzbewerber,
    • Zweitstudienbewerber,
    • Härtefälle,
    • angehende Sanitätsoffiziere der Bundeswehr,
    • Bewerber, die eine besondere Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können
  • nach Abzug der Vorabquote erfolgt eine prozentual-geregelte Studienplatzzuweisung an:
    • 20 Prozent für Abitur-Beste,
    • 20 Prozent für Studienbewerber in Wartezeit,
    • 60 Prozent für Studienbewerber, die die hochschulspezifischen Anforderungen sowie die angesetzte Abiturnote erfüllen (Numerus Clausus)

Die Auswahl der vorgegebenen 60 Prozent trifft jede Hochschule eigenverantwortlich und selbständig. Auch hier können gegebenenfalls Härtefälle oder besondere Umstände berücksichtigt werden, wenn diese nicht in der Vorabquote berücksichtigt wurden.

Das Bewerbungsverfahren bei "hochschulstart.de"

Um sich ordnungsgemäß für die zentrale Studienplatzvergabe zu bewerben, sind verschiedene Aspekte zu beachten. Einerseits sollten Sie die geforderten Angaben unter www.hochschulstart.de gewissenhaft, korrekt und vollständig darstellen. Andererseits müssen Sie eventuell gewünschte Zusatzinformationen und -dokumente der jeweiligen Hochschule zukommen lassen, um nicht aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen zu werden. Dabei sind unbedingt auf die sogenannten Ausschlussfristen einzuhalten.

Spezielle Auswahlkriterien

Für Studiengänge mit hoher Nachfrage treffen viele Hochschulen eigenständig noch spezielle Auswahlkriterien und -maßnahmen. Zu diesen gehören beispielsweise:

  • Analyse bestimmter Einzelnoten im Abitur
  • Qualifikation für Studium durch fachspezifische Studienbewerber-Testverfahren (zum Beispiel "Medizinertest")
  • persönliche Auswahlgespräche sowie
  • weitere im Landesrecht geregelte Verfahren.

Über die Ergebnisse erfolgt dann eine Einordnung der Bewerber in Ränge. Diese wird bei Ranggleichheit ausgelost.

Das Nachrückverführung und Losverfahren als besondere Chance

Nicht vergebene Studienplätze werden nach Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens in zwei weiteren Nachrückverfahren verteilt. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 14 Tagen zum jeweiligen Semesterbeginn durch die Hochschule selbst oder im Auftrag der jeweiligen Hochschule bei "hochschulstart.de".

Verbleibende Restplätze werden zum Losverfahren freigegeben und unter www.freie-studienplätze.de veröffentlicht. Die Anmeldung hierzu kann entweder online über ein Formular oder in einem formlosen Schreiben direkt bei der jeweiligen Universität erfolgen.

Wer den gewünschten Studienplatz nicht im Auswahlverfahren ergattern konnte, kann versuchen, mit Hilfe einer Studienplatzklage an den begehrten Studienplatz zu kommen.