Akkreditierung von Studiengängen

Die Akkreditierung im Hochschulbereich ist ein Instrument der Qualitätssicherung, bei der externe Fachleute entweder den Inhalt und die Entwicklung einzelner Studiengänge beurteilen oder das interne Qualitätssicherungssystem der Hochschule selbst. Im Auftrag der Bundesländer und mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 wurde die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland ins Leben gerufen. Das Gesetz zur Errichtung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland in der Fassung vom 15.02.2005 regelt die Aufgaben dieser Stiftung im Einzelnen.

Eine Akkreditierung bescheinigt die Qualität eines Studienganges.Neben der Qualitätssicherung einzelner Studiengänge oder Bündel von Studiengängen versteht sich der Akkreditierungsrat als Instanz, die dem Hochschulstandort Deutschland im Ausland Reputation verschafft. Außerdem ist sie Teil der Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums mit international vergleichbaren und wechselseitig anerkannten Studiengängen, Studienleistungen und Hochschulabschlüssen. Der Akkreditierungsrat der Stiftung zertifiziert bestimmte Akkreditierungsagenturen für die Aufgabe, die Qualität von Studiengängen bewerten. Die Agenturen werden auf Antrag vom Akkreditierungsrat der Stiftung auf Ihre Eignung hin überprüft. Zu den Kriterien gehören Legitimation und Funktionalität der Akkreditierungsagenturen, ihr Qualitätsverständnis und ihre Weisungsunabhängigkeit gegenüber Dritten.

Insgesamt zehn Agenturen sind für die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland zugelassen. Dabei handelt es sich teils um deutsche Agenturen und teils um solche aus dem Ausland. Zu den deutschen Agenturen zählen unter anderem das Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN), die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) und die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS). Aus Österreich ist die Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA) vom Akkreditierungsrat zugelassen und aus der Schweiz das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ).

Gegenstand der Akkreditierung von Studiengängen, die auch als Programmakkreditierung bezeichnet wird, sind solche Studiengänge, die mit einem der beiden international anerkannten akademischen Grade Bachelor oder Master abgeschlossen werden. Studiengänge werden nicht auf Dauer, sondern für einen vorher festgelegten Zeitraum akkreditiert. Die Akkreditierung erfolgt in Form einer Peer Review, also einer Beurteilung durch Vertreter anderen Hochschulen. Die Akkreditierungsagentur stellt auf Antrag einer Universität, welche die Akkreditierung eines Studiengangs wünscht, eine Gruppe aus Gutachtern zusammen. Diese Gruppe besteht aus Unterrichtenden und Studierenden und zusätzlich aus Vertreter der beruflichen Praxis. Eine erfolgreiche Akkreditierung, die unter Umständen bestimmte Auflagen enthalten kann, wird durch die Verleihung eines Qualitätssiegels der Stiftung zu Akkreditierung von Studiengängen bestätigt.