Fakultät

FakultätDie Fakultät bezeichnet eine organisatorische Einheit einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule), in der mehrere zusammengehörende oder einander nahestehende Wissenschaftsgebiete zusammengefasst sind. Zu ihr gehören Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, sonstige Lehrkräfte, Studierende und nicht-wissenschaftliches Personal.

Historische Entwicklung und Aufgaben

Die Gliederung einer Universität in Fakultäten hat Tradition. Seit dem Mittelalter bildeten die Künste, Theologie, Rechtswissenschaften und Medizin klassische Fakultäten einer Universität. Mit der Erweiterung der Wissenschaftsgebiete kamen neue Fakultäten hinzu, zum Beispiel für Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Im Zuge der Reform des Hochschulwesens in der Bundesrepublik ab 1969 traten insbesondere bei Hochschulneugründungen an die Stelle der Fakultäten - vom Wissenschaftsgebiet enger begrenzte - Fachbereiche. Erst später wurde die Bezeichnung Fakultät wieder zugelassen. Sie findet heute je nach Hochschule sowohl Verwendung zur Benennung eines einzelnen Fachbereichs als auch zur Bezeichnung mehrerer zusammengefasster Fachbereiche. Kernaufgabe einer Fakultät ist die Organisation von Studium, Forschung und Lehre für ihren jeweiligen Bereich. Soweit diese Funktion nicht zentralisiert ist, verantwortet die Fakultät auch die Prüfungsorganisation und ist für Promotionen zuständig. Ferner gehört die Studienberatung zu ihren Aufgaben.

Organisatorischer Aufbau

Je nachdem, wie viele Wissenschaftsgebiete eine Fakultät umfasst, kann sie sich in Fachrichtungen bzw. Fachgruppen untergliedern. Für Lehrbereiche innerhalb eines Wissenschaftsgebietes bestehen als weitere organisatorische Einheiten Institute oder Seminare, die jeweils eine bestimmte Forschungsdisziplin vertreten (z.B. Institut für Mikroökonomie innerhalb des Wissenschaftsgebietes Volkswirtschaftslehre). Innerhalb eines Instituts/Seminars gibt es wiederum einzelne Lehrstühle als kleinste organisatorische Einheit. Ein Lehrstuhl bildet den Arbeitsbereich eines Professors.

Fakultätsorgane und -einrichtungen

An der Spitze der Fakultät steht ein - aus der Reihe der Professoren - gewählter Dekan. Ggf. gehören weitere Mitglieder (Prodekan, Vizedekan usw.) zur Fakultätsleitung. Der Dekan und die sonstige Fakultätsleitung werden - zeitlich befristet - vom Fakultätsrat gewählt. Im Fakultätsrat sind Hochschullehrer, Mitglieder des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personals und Studenten vertreten. Er berät und entscheidet über die Ressourcenverwendung (Finanzen, Raumkapazitäten, Personaleinsatz) und beschließt die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät. Der Fakultätsrat ist außerdem Beschlussorgan bei Grundsatzfragen zu Studium, Forschung und Lehre. Zur Durchführung ihrer Aufgaben verfügen Fakultäten in der Regel über gemeinsame organisatorische Einrichtungen - zum Beispiel Prüfungsamt, Bibliothek, Labore usw. -, die fachübergreifend von den Mitgliedern der Fakultät genutzt werden.