Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel für Existenzgründer

Viele Geschäftsideen lassen sich ohne ausreichende finanzielle Mittel nicht realisieren. Da nur die wenigsten Existenzgründer über genügend Bargeld oder größere Ersparnisse verfügen, kommen sie in der Regel nicht umhin, einen Kredit bei ihrer Hausbank zu beantragen oder staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Letzteres ist jedoch nicht ohne eine ausgereifte Geschäftsidee und einen detaillierten Businessplan möglich. Nur dann, wenn die staatlichen Förderbanken wirklich davon überzeugt sind, dass der Existenzgründer die nötige Qualifikation und das entsprechende Fachwissen besitzt, um eine Geschäftsidee zum Erfolg zu führen, werden sie die Fördermittel bewilligen.

Gründerkredit der KfW

Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel für ExistenzgründungAnsprechpartner für einen Gründerkredit der KfW ist zunächst die Hausbank. Sie wird den Antrag entgegennehmen, die Voraussetzungen prüfen und bei Bedarf entsprechend weiterleiten. Um einen Gründerkredit der KfW zu erhalten, darf der Existenzgründer keine negativen Schufaeinträge haben und müsste auch sonst über die nötigen Sicherheiten verfügen. Welche dies sind, hängt nicht nur von der Person des Gründers, sondern auch von der Geschäftsidee ab.

Den Gründerkredit der KfW gibt es in zwei verschiedenen Varianten. Im Rahmen des Gründerkredit Start könnten bis zu 100.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, bei dem Gründerkredit Universell erhöht sich dieser Betrag auf 10 Millionen Euro. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch ein entsprechender Finanzierungsbedarf besteht. Die Laufzeit des KfW Gründerkredites ist mit 5 bis 10 Jahren sehr lang. Darüber hinaus können auch zusätzliche freie Tilgungsjahre in der Anfangszeit vereinbart werden.

Gründercoaching

Im Rahmen des Gründercoachings können dem Existenzgründer verschiedene finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Diese finanzielle Mittel könnten zum Beispiel für eine ausführliche Steuer-und/oder Existenzgründungsberatung, aber auch für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Vor der Gründung könnten bis zu 80% der Kosten übernommen werden, nach der Gründung bis zu 75%.

Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

In vielen Fällen erfolgt die Existenzgründung direkt aus der Arbeitslosigkeit. Dies betrifft sowohl ALG I- als auch ALG II-Empfänger. ALG I-Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur erhalten. Dazu müssten sie in erster Linie ein schlüssiges Geschäftskonzept vorlegen und den Nachweis erbringen, dass die Selbstständigkeit voraussichtlich genügend Gewinn erwirtschaften wird, um davon den eigenen Lebensunterhalt und eventuell auch noch den Lebensunterhalt der Familie bestreiten zu können. Ganz wichtig wäre es, den Antrag auf den Gründungszuschuss vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, wird in den ersten 6 Monaten ein Gründungszuschuss in Höhe des letzten ALG I gezahlt. Hinzu kommen noch einmal 300 Euro, von denen die Kranken- und/oder Rentenversicherungsbeiträge bestritten werden können. Nach Ablauf der ersten 6 Monate können für weitere 9 Monaten noch einmal 300 Euro pro Monat bewilligt werden. Für ALG II-Empfänger steht das sogenannte Einstiegsgeld zur Verfügung. Seine Bewilligung oder Ablehnung liegt jedoch immer im Ermessensspielraum des Fallmanagers. Nähere Einzelheiten dazu können bei der zuständigen Arge erfragt werden.