Businessplan für Existenzgründer

Alle Personen, die eine Geschäftsidee erfolgreich in die Tat umsetzen möchten, sollten einen detaillierten Businessplan erstellen. Dieser Businessplan enthält nicht nur wichtige Informationen für die künftigen Geschäftspartner, die Banken und das Arbeitsamt, sondern stellt auch die Grundlage dar, um überhaupt staatliche oder private Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Inhalt des Businessplans

Für eine Existenzgründung ist ein Businessplan erforderlichDer Businessplan beginnt mit einer kurzen Zusammenfassung der gesamten Geschäftsidee, welche keinesfalls länger als 2 DIN-A-Seiten sein sollte. In dieser Zusammenfassung sollte der Existenzgründer klar und eindeutig zusammenfassen, was ihn für die künftige Tätigkeit qualifiziert und welchen Nutzen die Kunden und Geschäftspartner aus seinen Produkten und/oder aus seinen Dienstleistungen ziehen können. Alle diese Angaben müssen auf den Folgeseite weiter ausgearbeitet und bis ins kleinste Detail beschrieben werden. Insgesamt sollte der Businessplan eine Länge von 10 bis 50 Seiten umfassen. Darin sollte auch beschrieben werden, wie die Organisation der einzelnen Arbeitsabläufe erfolgen soll, welche Chancen und Risiken bestehen und wie sich die Konkurrenz verhalten wird. Insbesondere bei einer Geschäftsidee, die bereits mehrfach erfolgreich in die Tat umgesetzt wurde, kommt es entscheidend darauf an, den Lesern des Businessplanes genau zu erläutern, was den Existenzgründer und sein Unternehmen von der Konkurrenz unterscheidet, welche zusätzlichen Produkte oder Dienstleistungen er anbieten könnte und ob er vielleicht sogar neue Absatzmärkte erschließen könnte. Ein Marketingplan, in dem alle geplanten Aktivitäten detailliert aufgeführt werden, sollte daher ebenfalls ein fester Bestandteil des Businessplanes sein.

Investitions- und Finanzierungsplan

Ohne einen detaillierten Investitions- und Finanzierungsplan wird keine Bank einen Kredit bewilligen. Auch der Gründungszuschuss des Arbeitsamtes und das Einstiegsgeld für ALG II-Empfänger kann nur unter Vorlage des Invesitions- und Finanzierungsplanes genehmigt werden. Dieser Plan sollte einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren umfassen. Darin sollte nicht nur der Kapitalbedarf für die einzelnen Monate und Jahre, sondern auch der konkrete Verwendungszweck angegeben werden. Weitere wichtige Angaben, die in keinem Investitions- und Finanzierungsplan fehlen dürfen, sind die Eigen- und Fremdkapitalquote, die Abschreibungen und die Zinsen.

Insbesondere bei umfangreicheren Gründungsvorhaben, die auch einen hohen Kapitalbedarf erfordern, empfiehlt es sich, die Gründung erst dann zu realisieren, wenn auch eine gewisse Eigenkapitalquote vorhanden ist. Wer ausschließlich auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist, geht ein viel größeres Risiko ein als eine Person, bei der dies nicht der Fall ist. Nicht umsonst gehen die Experten davon aus, dass bei den meisten Geschäftsvorhaben, die bereits innerhalb von drei Jahren nach der Gründung scheitern, mangelnde finanzielle Mittel die Ursache sind. Darüber hinaus spielen auch fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse eine Rolle. Aus diesem Grunde sollte sich jeder Existenzgründer ausreichend Zeit bei der Erstellung des Businessplanes nehmen, betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen und bei Bedarf auch die Hilfe und die Unterstützung von erfahrenen Experten in Anspruch nehmen. Insbesondere ein Existenzgründungs- oder Steuerberater, aber auch ein Rechtsanwalt oder ein Coach könnten hier wertvolle Hilfestellungen leisten.