Buchhaltung für Existenzgründer

Frei, unabhängig und eigenverantwortlich entscheiden können, das sind die Kriterien, die für viele Existenzgründer die Grundlage ihrer Selbstständigkeit sind. Dabei werden selbstverständlich sämtliche Hürden genommen, um den Traum für das eigene Unternehmen zu realisieren. Doch mit der Verwirklichung einer eigenen Geschäftsidee beginnt auch die Verantwortung sich selbst und auch dem Gesetz gegenüber. Dazu gehört, dass sämtliche Geschäftsvorgänge eines Betriebes lückenlos, sachlich und zeitlich geordnet mit Belegen festgehalten werden müssen.

Buchhaltung für Existenzgründer Die Buchhaltung ist das zahlenmäßige Spiegelbild des Unternehmens. Durch die dokumentierten Ein- und Ausgaben wird nicht nur von der Finanzbehörde die Besteuerung des Betriebes festgelegt, sondern auch Banken erkennen daraus die Kreditfähigkeit des Existenzgründers. Doch jeder Unternehmer wird im eigenen Interesse diese Aufzeichnungen seiner wirtschaftlichen Vorgänge verfolgen. Lassen sie doch schnell erkennen, wohin die Fahrt sich bewegen wird. Somit kann jeder Selbstständige reagieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Existenz nicht in Gefahr gerät, oder aber sich am Gewinn des Unternehmens freuen.

Genügt eine einfache Buchführung oder muss bilanziert werden?

Welche Buchführung der Existenzgründer machen muss, ist vom Gesetzgeber her genau festgelegt. Für Kleinunternehmer, deren Geschäftsprozesse leicht überschaubar sind, reicht die einfache Buchführung aus. Dasselbe gilt auch für Land- und Forstwirte, solange sie nicht als Kaufleute gelten, sowie für Freiberufler. Die einfache Buchführung bedeutet, dass eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreicht, bei der sämtliche Ein- und Ausgänge des Kontos in einem Journal festgehalten werden. Dagegen müssen alle Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften sowie Unternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind, eine doppelte Buchführung nachweisen. Auch für Einzelkaufleute, deren Umsätze über 500.000 EUR pro Jahr und der Gewinn über 50.000 EUR pro Jahr überschreiten, gilt die doppelte Buchführung.

Grundkenntnisse in der Buchhaltung sollten Existenzgründer mitbringen

In der einfachen Buchführung werden die Ein- und Ausgaben in chronologischer Reihenfolge festgehalten. Dazu werden verschiedene Journale geführt, die bare und unbare Geschäftsvorgänge sowie die Veränderungen bei Forderungen und Schulden aufzeigen. Durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben kann nun der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens aufgezeigt werden. Man nennt dies auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Für das Finanzamt muss diese EÜR auf einem amtlichen Formblatt eingetragen und eingereicht werden. Existenzgründer, für die die doppelte Buchführung gilt, sollten sich mit der Thematik der Buchhaltung etwas näher beschäftigen. Wer dazu keine Grundlagenkenntnisse mitbringt, kann dazu einen Buchhaltungskurs belegen, der von der IHK oder HWK speziell für Jungunternehmer angeboten wird. Für die Buchhaltung selber empfiehlt es sich generell, mit einer entsprechenden Software zu arbeiten, die die Buchungsvorgänge erleichtert. Aber auch diese Arbeit kann man einem Buchführungsbüro übertragen oder aber gänzlich dem Steuerberater überlassen. Dennoch ist es für jeden Unternehmer wichtig, dass man die Grundsätze und Pflichten einer ordentlichen Buchhaltung kennt. Auch das Finanzamt ist auf konkrete Zahlen angewiesen, damit die korrekte Steuer festgesetzt werden kann und diese nicht durch Steuerschätzungen zu hoch ausfallen.