Staatlich anerkannt (Staatl. anerk.)
Bei der Suche nach einer passenden Ausbildung und der dazugehörigen Schule oder Akademie taucht häufig die Unterscheidung zwischen staatlich geprüften und staatlich anerkannten Abschlüssen auf. Niemand möchte zuerst eine Ausbildung erfolgreich absolvieren, nur um dann festzustellen, dass aufgrund rechtlicher Formalien die Berufsausübung später wegen der Art des Abschlusses mit Nachteilen verbunden ist. Fällt die Wahl auf einen staatlich anerkannten Abschluss, besteht diese Gefahr jedenfalls nicht.
Maßstab für alle Abschlüsse sind die staatlich geprüften Berufe oder Ausbildungsziele. Dabei stellt der Staat die Prüfungsordnungen auf und lässt durch seine Behörden die Prüfung durchführen. Bei gleichem Ausbildungsziel kann die Prüfung aber auch nach einer anderen Prüfungsordnung erfolgen, wenn private Schulen diese selbst aufstellen und auch selbst die Ausbildungsinhalte stellen. Sie erhalten dann eine staatliche Anerkennung, wenn Prüfung und Ausbildung von einer staatlichen Behörde in ihrem Aufbau kontrolliert und ganz offiziell genehmigt wurden. Auf diese Weise erreichen die privaten Ausbildungsordnungen und Prüfungen einen gleichwertigen Status zu denen, die durch staatliche Institutionen selbst eingerichtet und vorgenommen werden.
Ein staatlich anerkannter Abschluss an einer Privatschule bringt sehr oft Vorteile gegenüber dem öffentlichen Ausbildungssystem mit sich. Die privaten Schulen legen großen Wert auf die Qualität ihrer Ausbildungsangebote und vertiefen viele Inhalte, die bei öffentlichen Einrichtungen nicht immer in der erwünschten Ausführlichkeit behandelt werden können. Nicht nur die Lerninhalte sind präziser, sie werden auch in kleineren Einheiten vermittelt. Dies steigert den Lernerfolg und sorgt dafür, dass die anspruchsvollen Prüfungen mit positiven Bewertungen abgeschlossen werden. Ein staatlich anerkannter Abschluss erweist sich im Berufsleben damit oft als Vorsprung.