Meister (Mstr.)

Den Meister kann man in technischen und künstlerischen Berufen erlangen. Die Weiterbildungen zum Meister behandeln sowohl betriebswirtschaftliche als auch fachtechnische Themen und befähigen die Absolventen zum Führen eines Betriebes. Zusätzlich erlangt man in dem Lehrgang die Berechtigung als Ausbilder zu agieren.

Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Meister ist eine bestandene Gesellen- oder Facharbeiterprüfung, die dem Fachgebiet des angestrebten Meisters entspricht. Früher war zusätzlich eine langjährige Berufserfahrung erforderlich. Diese Voraussetzung gibt es heute nicht mehr.

Ein Meisterabschluss ermöglicht es, Führungsaufgaben zu übernehmen und bildet eine solide Basis, um einen eigenen Betrieb zu gründen. Zusätzlich kann man ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren, auch wenn man kein Abitur oder keine Fachhochschulreife besitzt.

Die Meisterprüfung wird an der jeweiligen zuständigen Handwerkskammer abgelegt. Die entsprechenden Vorbereitungskurse werden sowohl an staatlichen, als auch an privaten Bildungseinrichtungen angeboten.

Es gibt eine besondere Förderungsmöglichkeit für die Weiterbildung zum Meister, nämlich das Meister-BaföG. Förderungsfähig sind sowohl Vollzeit- als auch Teilzeit-Modelle. Dabei gibt es eine Obergrenze von etwa 10.000 Euro.

Die Aufgaben des Meisters umfassen neben betriebswirtschaftlichen Aufgaben und fachspezifischen Themen auch die Betriebsführung und Nachwuchsförderung. So sind Sie u.a. dafür verantwortlich, die Lernbereiche der Mitarbeiter zu erkennen und entsprechend effektiv einzusetzen.