Master of Laws (LL.M.)

Das Studium ist durch die Internationalisierung der Studiengänge nicht übersichtlicher geworden. Dies gilt besonders für den Abschluss Master of Laws, der neu durch die Veränderungen entstanden ist. Gab es einst einzig Staatsexamen, bringt der Master of Laws nun eine weitere Gültigkeit des Studienabschlusses mit sich. Zuvor war es nicht einfach mit einem erfolgreichen Abschluss ins Ausland zu gehen oder einen weiteren Abschluss anzustreben.

Wer den Master of Laws in der Tasche hat kann aber in ganz Europa arbeiten und hat wesentlich leichtere Übertragbarkeit. Doch der Master of Laws ist nicht einfach so zu erwerben, es sind zuvor Mindestvoraussetzungen nötig. Wer den Master of Laws erwerben möchte, der muss zuvor das 1. oder 2. Staatsexamen absolviert haben oder eine Bachelor of Laws vorweisen können. Einige Institute bieten den LL.M. auch nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium an. Um Meister der Rechte zu werden, wie der Abschluss übersetzt heißt, sollte man ungefähr zwei Semester einplanen. Der Postgraduierten-Abschluss des Master of Laws weißt auch von Universität zu Universität individuelle Schwerpunkte auf. Wer seinen Master of Laws in Berlin macht studiert in erster Linie für das öffentliche Recht und die Verwaltung, hingegen kann man in Wismar den Fokus auf das Wirtschaftsrecht legen. Wer Unternehmens- und Steuerrecht lernen möchte, der sollte nach Potsdam gehen. So teilt sich die Repubik in verschiedene Studienschwerpunkte - der Studierende sollte sich also bereits nach dem ersten Studienabschnitt eine erste Richtung überlegen.

Es gibt Universitäten, die mehrere Schwerpunkte anbieten. Meist baut der postgraduierende Studiengang aber auf dem Grundlagenstudium auf, das mit dem 1. Staatsexamen abschließt. Eine juristische Spezialisierung, wie zum Beispiel auf das Landesrecht oder Strafrecht, Familienrecht oder Verkehrsrecht, erfolgt nach zweiten Staatsexamen.